Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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Pressesprecherin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit ab 01.08.2020

Ab 1. August 2020 betreibt Frau Margit Haas die Öffentlichkeitsarbeit für das DIT. Wir freuen uns, sie in unserem Team begrüssen zu dürfen.

Auf dieser Seite sehen Sie Bilder von Treppen öffentlich zugänglicher Gebäude, die zum Teil bereits mit einem zweiten Handlauf ausgerüstet sind, mit farblich markierten Trittstufen, mit ausreichender Beleuchtung.

Wir zeigen Ihnen aber auch Bilder von Treppenanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, die zumeist nur einen Handlauf haben und somit weit risikoreicher sind und oftmals gegen gesetzliche Vorschriften und Vorgaben verstoßen.

In den meisten Bundesländer bedarf es der Nachrüstung bei bestehenden Anlagen mit beidseitigen Handläufen bei Besuchertreppen in den öffentlich zugänglichen Gebäuden.
 

  



14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet



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