Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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Pressesprecherin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit ab 01.08.2020

Ab 1. August 2020 betreibt Frau Margit Haas die Öffentlichkeitsarbeit für das DIT. Wir freuen uns, sie in unserem Team begrüssen zu dürfen.

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Das kann teuer werden - im öffentlich zugänglichen Geschäftshaus fehlt der beidseitige Handlauf! Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen an den Hausbesitzer, kein Versicherungsschutz, evtl. sogar Folgekosten durch Sturz an der Treppe, wenn ursächlich der gesetzlich vorgeschriebene beidseitige Handlauf fehlte. 



14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet



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