Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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Pressesprecherin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit ab 01.08.2020

Ab 1. August 2020 betreibt Frau Margit Haas die Öffentlichkeitsarbeit für das DIT. Wir freuen uns, sie in unserem Team begrüssen zu dürfen.

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Im hochmodernen Fittness- und Gesundheits-Tower eines  Sportvereines fehlt der gesetzlich vorgeschriebenen beidseitige Handlauf, der über die Treppenpodeste sowie über die erste und lezte Stufe zu führen ist. Auch müssen die erste und letzte Trittstufen farblich kontrastreich abgesetzt werden. Gesundheit und Unfallvermeidung geht alle an.  



14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet



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