Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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Pressesprecherin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit ab 01.08.2020

Ab 1. August 2020 betreibt Frau Margit Haas die Öffentlichkeitsarbeit für das DIT. Wir freuen uns, sie in unserem Team begrüssen zu dürfen.

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Zur Erklärung - dies ist eine Mauerbrüstung - und kein Handlauf. Häufig wird von Planern, Architekten, Behörden etc. der Unterschied zwischen Geländer, Handlauf und Brüstung nicht wahrgenommen. Handläufe dienen vor allem älteren oder behinderten Menschen zur Sicherheit. Brüstungen müssen oftmals auf 1,0 m Höhe bzw. 1,1 m Höhe sein, Handläufe jedoch auf 85 cm. 



14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet



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