Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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Pressesprecherin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit ab 01.08.2020

Ab 1. August 2020 betreibt Frau Margit Haas die Öffentlichkeitsarbeit für das DIT. Wir freuen uns, sie in unserem Team begrüssen zu dürfen.

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Unterführung Richtig: beidseitige Handläufe in Höhen von 90 und 65 cm Höhe. Falsch: Handlauf nicht umgreifbar, da die Halter von der Wand in den Handlauf reichen. Es muss der Halter von unten befestigt sein.



14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet



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