Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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Pressesprecherin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit ab 01.08.2020

Ab 1. August 2020 betreibt Frau Margit Haas die Öffentlichkeitsarbeit für das DIT. Wir freuen uns, sie in unserem Team begrüssen zu dürfen.

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Treppenhaus, Aufgang zur Arztpraxis und Kanzleien, somit öffentlich zugängliches Gebäude. In den Vorschriften für  "Barrierefreies Bauen" sind öffentlich zugängliche Gebäude mit beidseitigen Handläufen auszustatten. Diese müssen griffsicher sein, durchlaufend und sind 30 cm die erste und letzte Stufe zu führen. 



14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet



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