14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet

Unser Dank unter News & Recht
2023-02-14 Anspruch auf mehr Sicherheit auf Treppen in Wohnanlagen Gesetzlicher Anspruch bei Pflegestufe Auch der Mieter oder Miteigentümer in einer Wohnanlage hat Anspruch auf "wohnumfeldverbessernde Massnahmen", wenn er eine Pflegestufe hat. Dies gilt nicht nur innerhalb der Wohnung, sondern vor allem auch bezüglich des Zugangs zur Wohnung. Es könnte hierbei ein Treppenlift sein, aber auch ein Handlauf. Nicht das Geländer, das zur Grundausstattung gehört, sondern der beidseitige, also der wandseitige Handlauf an der Treppe im allgemein öffentlich zugänglichen Treppenhaus wird bezuschusst. Die Pflegekasse bezahlt aber nicht nur den Handlauf bis zur Wohnung des Pflegebedürftigen, sondern auch noch in den Keller, wenn dort zum Beispiel der Waschraum ist. Ziel und Wunsch der Pflegekasse ist, dass der ältere oder körperlich beeinträchtigte Mensch ohne fremde Hilfe das Haus, die Wohnung durch das Treppenhaus verlassen kann, somit auch wieder Zugang zum sozialen Leben hat.
Dies gilt auch für kleine Handläufe an der Haustüre. Je nach Bundesland ist ab 3 oder 5 Stufen gesetzlich ein Handlauf vorgeschrieben. Wenn ein beidseitiger Handlauf notwendig ist, weil zum Beispiel ein einseitiges Handicap oder eine Lähmung vorhanden ist, bezahlt auch die Pflegekasse - oder auch den ersten Handlauf, wenn nur zwei oder gar nur eine Stufe zu bewältigen ist. Oftmals können gerade ältere Menschen ohne einen festen Halt keine Stufen mehr begehen, zumal sie oftmals noch den Rollator haben und die Haustüre aufsperren müssen. Hier helfen Sie wirklich dem Menschen, wenn Sie einen Handlauf empfehlen und montieren.
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber, hier die Pflegekasse, Handläufe nach Norm verlangen, u.a. mind. 30 cm waagrecht über die letzte Stufe geführt. 
2023-02-08 Sturzgefahr! Immer noch Treppen ohne HandlaufDas sollte es eigentlich nicht mehr im Jahre 2023 geben: 2023-02-07 Wohnungsbau-Unternehmen und Hausverwaltungen rüsten nachAm 01.12.2020 ist die WEG-Reform in Kraft getreten. Es beinhaltet Regelungen zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen. Die Neuregelungen betreffen unterschiedliche Bereiche. Wir möchten hier vor allem das Thema "Barrierefreiheit" hervorheben. Jeder Eigentümer hat nach dem Gesetz einen Anspruch auf Umbauten, die Barrierefreiheit herstellen. Diesen Anspruch hat im Grundsatz auch jeder Mieter. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen sind dabei vom Eigentümer bzw. Mieter zu zahlen, der bisherige Mehrheitsbeschluss (⅔ Mehrheit) ist nicht mehr notwendig, dieser wäre nur noch relevant, wenn die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden sollen.Dazu einige Beispiele:
Innen und Aussenhandläufe - damit die Mieter und Miteigentümer von Wohnanlagen in Ihren Wohnungen verbleiben können! Oftmals von der Pflegekasse bezahlt, wenn diese nach Norm montiert sind.

2022-06-15 Geschäftsführer Thomaier zum 15.6. verabschiedet
Im Rahmen einer kleiner Feierstunde, auch mit Mitgliedern des Vorstandes wurde der langjährige engagierte Geschäftssführer des Instituts verabschiedet. Der ehem. 1. Vorsitzende Siegfried Schmid lobte Werner Thomaier aufgrund seiner hohen fachlichen Qualifikation und seines Einsatzes für die Sicherheit auf Treppen. Vor allem die Menschen, die älteren oder behinderten Menschen, sind ihm sehr am Herzen gelegen und für die hatte er sich besonders engagiert. In einem Rückblick zählt Thomaier die Vielzahl von Kursen, Seminaren und Fortbildungen auf, die er organisiert und durchgeführt hatte, die zahlreichen Gespräche mit betroffenen Mitbürgern, mit Architekten und Behörden. Leider - so Thomaier - ist die Treppensicherheit noch nicht bei allen Architekten und Planern für die besondere Sicherheit auf Treppen angekommen, nach wie vor, werden gesetzliche Vorgaben wie zum Beispiel der beidseitige Handlauf nicht eingehalten. "Die Alten haben keine Lobby", bedauert er zutiefst und kann trotzdem dankbar und stolz Bilanz ziehen, wie auch die Vertreter der Firmen ihm bescheinigten. 2021-10-28 Verkehrssicherungspflicht - Verletzung durch fehlende Treppengeländer - HandläufeUnter Verkehrssicherungspflichten versteht man die Sorgfaltspflicht desjenigen, der eine besondere Gefahrenlage geschaffen hat oder aufrecht erhält oder der eine Sache beherrscht oder in Verkehr bringt, möglichen Schaden von Dritte, die dieser Gefahrenlage ausgesetzt sind, abzuwenden. Diese Verpflichtung zur Verkehrssicherung ist Ausfluss des Rechtsgedankens der gesetzlichen Vorschrift des § 823 BGB, der eine Schadenersatzpflicht bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten vorsieht. Häufigster Fall in der Praxis dürften die Sorgfaltspflichten von Grundstückseigentümern sein, die ihr Grundstück bzw. ihre Gebäude dem Publikumsverkehr öffnen. Hier hat der Eigentümer bzw. der jeweilige Inhaber z.B. dafür zu sorgen, dass kein Besucher durch Unebenheiten im Boden, durch nasse Böden, Glätte usw. zu Schaden kommt. Der Vermieter hat besondere Verkehrssicherungspflichten auch gegen seinen Mietern und deren Besuchern, etwa durch die Anbringung von Treppengeländer - also beidseitige Handläufe in öffentlich zugänglichen Gebäuden, oder die Instandhaltung von Gehwegen. Die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten setzt immer ein Verschulden, nämlich ein vorwerfbares Tun oder Unterlassen voraus, um den Verantwortlichen haftbar zu machen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein Verschulden nur dann anzunehmen ist, wenn nach den besonderen Umständen des Einzelfalls die Sicherungsmaßnahmen auch zumutbar und tatsächlich durchführbar waren. Daher haben die Landesbauordnungen die durch die Gleichstellungsgesetze erfolgte Änderungen der Bauordnungen so eingeschränkt, dass die Maßnahmen technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar sein müssen. Die Nachrüstung von Handläufen im Gebäudebestand nach DIN 18024/25 dürfte technisch möglich und meist auch wirtschaftlich vertretbar sein - denn jeder Sturz ist einer zuviel, und für viele vor allem ältere Menschen oftmals der 1. Schritt in die Pflegebedürftigkeit.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2021-10-09 Einladung zur Diskussion mit Dorothea Wehinger MdLThema: Wie wollen wir im Alter leben? Termin: Freitag, 22. Oktober 202 Ort: Sudturm in Gottmadingen, Anneliese-Bilger-Platz 1 Einladung mit mehr Infos im PDF 2021-09-08 Der sichere HandlaufDie deutsche Gesetzgebung schreibt vor, wie eine Treppe ordnungsgemäss und sicher gestaltet werden sollte. Das sind die häufigsten lnfrastrukturmängel, die zu gravierenden Stürzen führen:... weiterlesen im PDF
2021-08-02 Ist das verhältnismässig?An vielen öffentlich zugänglichen Gebäuden fehlt der Handlauf, und hier wurde ein sehr schöner Edelstahl-Handlauf gebaut, der wie auf dem Bild ersichtlich wohl selten von der Strasse zur Autobahn genutzt wird.
2021-06-21 Fachtagung: Barrierefreies Leben - Senioren im FokusAufgrund der Corona-Situation fand die aktuelle DIPB-Tagung (Dachverband Integratives Planen und Bauen) am 14. Und 16. Juni 2021 als Online-Veranstaltung statt. Unter dem Motto «Barrierefreies Leben – Senioren im Fokus» war unter anderem Treppensicherheit ein Thema, zu welchem Werner Thomaier, Geschäftsführer des DIT (Deutsches Institut für Treppensicherheit), einen interessanten Beitrag leistete.  Werner Thomaier vom Deutschen Institut für Treppensicherheit bei der Online-Fachtagung des DIPB
2021-06-11 2. Handlauf nachrüsten mit 4000,- ZuschußMehr Lebensqualität durch mehr Mobilität, ein Beitrag im Südanzeiger / Augsburg... 
Weitere Informationen finden Sie hier: 2021-05-24 Handlaufprofil ein unbeachtetes, aber essenzielles ThemaIn aller Ausführlichkeit erläutert "Mobilfuchs" wie ein Handlauf gestaltet und geformt sein muß, damit er den Ansprüchen an effektive Barriererfreiheit genügt. 
Ziel von Mobilfuchs ist die Vermittlung von Fakten, Hinweisen und Hintergrundinformationen zur Schaffung der Barrierefreiheit. Dabei richtet sich die Mobilfuchs sowohl an Fachleute, als auch an „Otto-Normalverbraucher".
Weitere Informationen finden Sie hier: 2021-05-03 Sicherheit an Treppen in der SchweizSicherheit wird in der Schweiz grossgeschrieben - Handläufe an allen Treppen Treppen sind für gehbehinderte Bewohner und Besucher erschwerende Hindernisse. Sie benötigen vor allem ein bequemes Steigungsverhältnis und gut umgreifbare Handläufe. Technische Informationen über hindernisfreie Treppen im Wohnungsbau bei www.hindernisfreie-architektur.ch auch für Architekten und Planer in Deutschland wissenswert.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2021-04-20 Immer mehr Menschen mit altersbedingten EinschränkungenWohnumfeldverbessernde Massnahmen helfen weiter. 

2021-02-04 6. Seminar Barrierefreie Wohngebäude in Baden-WürttembergDas ganztägige Seminar am 11.06.2021 zur DIN 18040-2 Barrierefreies Planen und Bauen der HyperJoint GmbH/ nullbarriere.de vermittelt fundiertes Fachwissen zum Thema Barrierefreie Wohngebäude in Neubau und im Bestand. Die Teilnehmer erfahren, wie Baumaßnahmen nach dem Stand der Technik zu planen und kostengünstig umzusetzen sind. Details u.a.: Erschließung, Türanschlüsse, Räume sowie optimierte Sanitärräume. Praxisbeispiele sowie Selbsterfahrung mit Rollstuhl, Blindenstock und Simulationsbrillen. Veranstaltungsort ist das Flexo Schulungszentrum im Sudturm von Gottmadingen in der Nähe des Bodensees.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2021-01-29 Stürze vermeiden durch normgerechte HandläufeBarriefreie Treppen mit beidseitigem Handlauf 
In einer großangelegten Kampagne wollen die Schweizer Unfallversicherung Suva und die Deutsche Seniorenliga e. V. die Anzahl der Stolper- und Sturzunfälle durch Prävention und Aufklärung vermindern. Unsere Schweizer Nachbarn haben die Ursachen von Unfällen genau untersucht und festgestellt, dass sich rund ein Drittel besagter Sturzunfälle auf Treppen ereignet. Jeder Treppensturz kostet... (weiterlesen im PDF) 2021-01-24 So gefährlich ist es zuhauseDreimal soviel Tote wie im Straßenverkehr! 
Das eigene Zuhause ist der sicherste Ort der Welt – glauben wir. Denn dort fühlen wir uns wohl und alles ist vertraut. Wer aber einen Blick auf die Zahl der Unfalltoten wirft, kommt zu einem ganz anderen Ergebnis. Viele Unfälle geschehen zudem leider auf Treppen. (Quelle Video: DAS SICHERE HAUS) So gefährlich ist es zuhause: Dreimal so viele Unfalltote wie im Straßenverkehr - YouTube 2021-01-23 Winter - Sturzgefahr auf ungestreuten Wegen und Treppen
In den nächsten Tagen ist Glatteis aufgrund von überfrierender Nässe möglich. Daher erinnert das Deutsche Institut für Treppensicherheit Hauseigentümer an ihre Pflicht, Gehwege und Treppen zu räumen und zu streuen. Diese sollten sie ernst nehmen: Rutscht eine Person auf nicht gestreuten Wegen aus und verletzt sich, können sie für die Unfallfolgen haftbar gemacht werden. Hauseigentümer müssen sicherstellen, dass an ihr Haus oder Grundstück angrenzende Gehwege und Treppen bei Glätte gefahrlos betreten werden können. Die sogenannte Streupflicht beginnt im Regelfall werktags um 7 Uhr und endet um 20 Uhr. „Es muss so gestreut werden (und wenn erforderlich auch Eis beseitigt und Schnee geräumt werden), dass eine Mindestbreite von einem Meter, bei Gehwegen mit viel Fußgängerverkehr 1,5 Metern eingehalten wird“, erklärt der Geschäftsführer des DIT Werner Thomaier. Ist überfrierende Nässe oder Eisregen für den ganzen Tag vorhergesagt, muss der Eigentümer mehrmals streuen. „Kommt ein Hauseigentümer seiner Streupflicht nicht nach, kann das teuer für ihn werden“, sagt Thomaier. Unfallkasse kann bei Pflichtverletzung Regressansprüche stellen
Rutscht zum Beispiel eine Person auf dem Weg zur Arbeit auf dem ungestreuten Fußweg aus und verletzt sich, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung im Regelfall die Kosten etwa für die ärztliche Behandlung. Aber: Sie prüft nach einem Unfall, ob der Hauseigentümer Treppen und Gehwege gestreut hat. Stellt sich heraus, dass er seine Pflicht versäumt und damit den Unfall verursacht hat, stellt sie Rückforderungen an ihn. „Wie hoch die Kosten sind, hängt von der Schwere des Unfalls ab. In der Regel fallen Kosten für den Krankentransport, ärztliche Behandlung, Hilfsmittel usw. an – das summiert sich bei einem Knochenbruch auf mehrere tausend Euro“, erklärt Thomaier. Besonders kritisch wird es für den Hauseigentümer, wenn er an Treppen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Handlauf angebracht hat - da ist die Rechtslage eindeutig und das kann sehr teuer werden. Neben den Forderungen der Unfallkasse kann auch ein Bußgeld durch das Ordnungsamt fällig werden. 2020-11-09 Interview: Unfallursache Treppensturz vermeidenJährlich sterben laut Statistischem Bundesamt deutlich mehr als eintausend Menschen in Deutschland nach einem Sturz auf einer Treppe. Die Dunkelziffer der Verletzungen durch einen Treppensturz dürfte laut dem “Deutschen Institut für Treppensicherheit e.V. (DIT)” um ein Vielfaches darüber liegen.
Verletzungen in Privathäusern und Wohnungen sind eine Sache – doch leider lassen auch in vielen öffentlichen Gebäuden die eigentlich vorgeschriebenen Treppensicherungen zu wünschen übrig, so Werner Thomaier, Geschäftsführer des DIT e.V. Im folgenden Interview erläutert Thomaier, was man hier besser machen könnte. 
Weitere Informationen finden Sie hier: 2020-08-26 Verkehrstote und "Treppentote"Die Zahl der Verkehrstoten sinkt, die Zahl der „Treppentoten“ steigt – auf zwischenzeitlich rund 4 000 im Jahr. „In Deutschland sterben mehr Menschen auf Treppen als auf Straßen“, stellt Dietmar Böhringer, „Beauftragter für barrierefreies Gestalten" des „Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik“ fest. „Beim Straßenverkehr ist es gelungen, die Zahl der Toten in beeindruckender Weise zu verringern. Erreicht wurde dies vor allem durch immer hartnäckigere, gesetzliche Maßnahmen.“ Die gebe es zwar beim Treppenbau auch, aber: „Es werden auffällige Fehler begangen und nicht nur geduldet“. Diese Erfahrung macht auch Siegfried Schmid. Der Vorsitzende des gemeinnützigen „Deutschen Instituts für Treppensicherheit“ (DIT) verweist auf das Bürgerliche Gesetzbuch, demnach jeder einen Anspruch darauf hat, den Zugang zu seiner Wohnung barrierefrei zu erhalten. Als Architekt und Sachverständiger für barrierefreies Bauen weiß er aber auch, dass rechtliche Vorgaben und Realität oft nicht übereinstimmen. Und so verwundert es ihn nicht, entsetzt ihn aber gleichzeitig, wenn er die Zahl der Menschen hört, die jährlich durch Treppenstürze auf nicht entsprechend ausgestatteten Treppen zu Tode kommen. Das darf nicht sein!
„Wir akzeptieren etwa 4 000 Tote (Stand 2013) in jedem Jahr und nehmen gleichzeitig erfreut zur Kenntnis, dass im vergangenen Jahr „nur“ rund 3 000 Menschen auf Deutschlands Straßen starben.“ Das darf nicht sein Auffallend, aber auch wenig überraschend sei, dass es überwiegend ältere Menschen sind, die durch Treppenstürze zu Tode kommen. „In nicht wenigen Fällen hätte eine vorschriftsmäßig ausgestattete Treppe Schlimmes verhindern können“, weiß Werner Thomaier, der Geschäftsführer des DIT. Dazu zählen Handläufe auf beiden Seiten, die gehbehinderten Menschen – „im Übrigen gleich welchen Alters“ – Sicherheit geben und zur Barrierefreiheit entscheidend beitragen. Forderung: Sicherere Treppen
Dietmar Böhringer, Siegfried Schmid und Werner Thomaier fordern deshalb einhellig von den Verantwortlichen deutliche Konsequenzen: Einerseits Forschungsprojekte, andererseits rasche Umsetzung und Korrekturen der einschlägigen Empfehlungen, Richtlinien, Leitfäden und gesetzlichen Regelungen, damit unsere Treppen sicherer werden! 2020-08-20 WEG Recht zur Finanzierung eines HandlaufsMIETRECHT: Das WEG Recht verpflichtet Eigentümer NICHT, die Barrierefreiheit eines Treppenhauses wegen eines gehbehinderten Eigentümers zu finanzieren. ABER, wenn der behinderte Mieter/Eigentümer die KOSTEN SELBST oder durch Dritte (Pflegekasse, Behinderten-Zuschuss) ÜBERNIMMT, muss der Vermieter ZUSTIMMEN.
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