Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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2006-10-17

TV-Augsburg: "Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V."

Aktuell berichtet das Fernsehen über das Deutsche Institut für Treppensicherheit. Ausführlicher Bericht als Video für ISDN und DSL:
TV-AugsburgAufzeichnung Institut für Treppensicherheit für ISDNAufzeichnung Institut für Treppensicherheit für DSL


 

2006-10-15

Kein Bestandschutz an Treppen

"Bestandschutz" beim baulichen Brandschutz gibt es nicht! D.h. Gebäude und bauliche Anlagen müssen, gleichgültig wann sie erbaut wurden , die aktuellen Brandschutzanforderungen erfüllen! Dies gilt auch für alle sicherheitsrelavanten Teile an der Treppe - Rutschsicherheit, Geländerhöhen, Absturzsicherungen, Handläufe. Weitere Infos dazu u.a. im Brandschutzaltas, ISBN 3-939138-01-1.

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2006-10-05

Weltweit erster Evakuierungsstuhl für Treppen

10 % der im Gebäude befindlichen Personen bilden hinsichtlich ihrer körperlichen Verfassung ein nicht vorhersehbares Risiko. Wenn Sie innerhalb Ihrer Organisation verantwortlich sind für diesen Personenkreis, wie Z.B. Asthmapatienten, schwangere Frauen, ältere Menschen, Behinderte oder Personen mit Verletzungen, dann ist EVAC + CHAIR ein unverzichtbares Hilfsmittel für den Personentransport über Treppen, speziell in Situationen, in denen man den Aufzug nicht benutzen darf. Hersteller-Information zum Thema Gebäudesicherheit und Treppen.
 

2006-10-05

Land NRW fördert beidseitigen Handlauf an der Treppe

Wie uns das Ministerum für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mitteile, fördert das Land investive Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest 2006) somit die Herstellung der Barrierefreiheit in bestehenden Wohnungen. Bei der Bewertung der förderfähigen Maßnahmen wird grundsätzlich auf die DIN 18025 abgestellt, welche auf Treppen (auch bei Vorhandensein eines Aufzuges) beidseitig Handläufe vorschreibt, welche griffsicher sein müssen, und über die erste und letzte Stufe zu führen sind. Infos zu den Förderrichtlinien unter www.mbv.nrw.de
 

2006-10-05

Senioren dürfen Gehilfen im Flur abstellen

Vermieter können es betagten Mietern nicht untersagen, Rollatoren oder andere Gehilfen im Treppenhaus abzustellen. Die Geräte müsen aber an einem geeigneten Ort platzsparend zusammengeklappt werden. Das hat das Landgericht Hannover entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice uns mitteilte wohnte eine gehbehinderte alte Dame im Obergeschoss eines Mietshauses. Um ihre Wohnung verlassen und sich draußen sicher bewegen zu können, benötigte sie eine Gehhilfe, einen sogenannten Rollator. Diesen stellte sie unten im Hausflur neben dem Eingang ab. Im Prozess entschied das Gericht, das ein Rollator nicht mit einem Fahrrad gleichzusetzen sei, denn es handle sich bei ihm um eine rollende Gehilfe. Ausführliches Urteil unter 0900-1020809/1,99 E/min.

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2006-10-03

Gebäude-Eigentümer muss Geländer kontrollieren

Der Eigentümer eines Gebäudes muss durch geeignete Kontrollen sicherstellen, dass die Korrission an einem Geländer sofort entdeckt wird. Das OLG Saarbrücken gabe in seinem Urteil (Az.: 4 U 175/05-114) einer Schadenersatzklage statt. Der Kläger war vom Dach einer Schule gestürzt, weil Befestungsschienens eines Geländer durchgerostet waren und das Geländer brach. Die Gemeinde verweigerte die Zahlung mit der Begründung, sie sei gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Korrosionsschutz zu treffen. Das OLG bestätigte zwar, dass eine solche gesetzliche Pflicht nicht bestehe, schränkte jedoch ein, dass ein Hauseigentümer damit nicht von jeder Haftung frei sei. Die Gemeinde habe die Kontrollmaßnahmen nicht vorgenommen, so dass sie für den Sturz des Klägers hafte. 
 

2006-09-27

Fußgänger auf Laub ausgerutscht: Kein Schadensersatz

Fußgänger müssen sich darauf einstellen, dass Gehwege in der Nähe von Hecken und Laubbäumen im Herbst rutschig werden können. In einem Urteil des Berliner Kammergerichtets ist die Gemeinde nicht verpflichtet, die Gehwege ständig zu reinigen. Insbesondere im Herbst könne die nächste Windböe den Weg wieder mit Laub übersäen. (Az.: 9 U 134/04). Das Gericht hob eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Berlin auf und wies die Schadenersatzklage einer Fußgängerin ab. Die Frau war auf einem Gehweg auf nassem Laub ausgerutscht und gestürzt. Sie hielt der Gemeinde vor, die Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Das Kammergericht sah die Sache aber anders: Die Klägerin sei letztlich selbst schuld. Denn sie hätte die Gefahrenquelle ohne weiteres erkennen und ihr entweder ausweichen oder entsprechend vorsichtig gehen müssen. 
 

2006-09-24

Verkehrssicherungspflicht - keine Verpflichtung bei Missbrauch

Im Urteil vom 11.7.06, 4 U 126/06 - 36 hat das OLG Saarbrücken entschieden, dass der für eine Treppe Verkehrssicherungspflichtige nicht für Schäden haftet, die daraus entstehen, dass das Treppengeländer zum Hinunterrutschen missbraucht wird. Hierbei handelt es sich um eine fern liegende, bestimmungswidrige Benutzung. Daher wurde die Klage der Eltern abgewiesen, welche den Besitzer des Mehrfamilienwohnhauses verklagt hatten, weil auf dem Handlauf keine Vorrichtung vorhanden war, die ein Rutschen auf dem Geländer verhindern konnte, ebenso wenig war vorhanden eine Schutzeinrichtung im Treppenhausauge. Die vom Kläger vorgebrachte Richtlinie Bau und Ausrüstung von Schulen schreibt zwar vor, dass dort das Gebot gilt, das Rutschen auf Geländern durch entsprechende Gestaltung zu erschweren. Eine solche oder ähnliche Bestimmung existiert für den Bau eines Mietshauses nicht. Es sei vielmehr Aufgabe der aufsichtspflichtigen Eltern, entsprechend auf ihre Kinder einzuwirken, dass diese eine soch gefährliche Handlung unterlassen.

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2006-09-23

"Altersgerechtes Bauen - die Marktchance für das Handwerk"

Am Donnerstag, den 11. Januar oder Freitag, den 12. Januar 2007 können sich interessierte Handwerker zum Seminar des DIT anmelden. Anbetracht der Altersentwicklung liegt einer der größten Wachstumsmärkte in der altersgerechten Nachrüstung von Gebäuden, zum Beispiel an Treppen. Daher organisiert mit Unterstützung des DIT die Flexo-Vertriebs-GmbH einen Workshop. Von 10,oo - 16.oo Uhr findet an beiden Tagen ein Tagesseminar statt. Die Kostenbeteiligung liegt bei 50 Euro, inkl. der Verpflegung. Ausführliche Unterlagen mit Kursinhalte anfordern unter info@treppensicherheit.org
 

2006-09-17

Ist Verstoß gegen DIN - Normen ein Mangel?

Baurbeiten können selbst dann einen Mangel aufweisen, wenn noch kein konkreter Schaden eingetreten und die Nutzung der Bausache nicht beeinträchtigt ist. Dies kommt in Betracht, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten nicht DIN-gerecht erstellt hat, die Parteien aber eine DIN-gerechte Ausführung der Bauarbeiten vereinbart und die VOB in den Geltungsbereiches des Vertrages einbezogen haben.

Gerade bei Treppen, Geländern, Brüstungshöhen oder Handläufen sind die DIN Normen häufig nicht bekannt und daher zur Vermeidung von Schadensersatz, bei Unfällen zur Vermeidung von Schmerzensgeld etc. dringend zu beachten.  



Weitere Informationen finden Sie hier:
 

2006-09-14

"Stand der Technik" bei Handläufen in Berlin

Als "Stand der Technik" bezeichnete Dipl. Ing. Siegfried Schmid, 1. Vorsitzender des DIT die Wandhandläufe in der Berliner Blindenschule anlässlich des Festaktes zum 200 jährigen Bestehen am 14. September 2006. Die angebrachten Wandhandläufe sind griffig, rund und gut zu umgreifen, kontrastreich zur Wand, am Treppenanfang und Treppenende mit taktilen Kugelelementen versehen, sowie - hier speziell für Blinde auch mit Kalt-Warm-Kontrasten ausgestattet. Natürlich werden die Handläufe über die erste und letzte Stufen geführt, sowie die DIN vorschreibt auf den Podesten als durchgehender Handlauf ausgebildet. Fotos unter www.flexoline.de - und hier unter Blindenheim

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2006-06-09

Handläufe nach DIN

Da öftes die Anfrage kommt, wie Handläufe nach DIN 18024/25 oder der neuen DIN 18030 auszuführen sind, wollen wir dies in einigen Beispielen darstellen:

Griffsichere Handläufe

Durchgehend ausgeführte Handläufe

Kontrastreich zur Wand

30 cm über die erste und letzte Stufe geführt

Hilfen für Blinde und Sehbehinderte

 

Den Entwurf der neuen DIN 18030 in Bezug auf Treppen, Rampen und Handläufe finden Sie unter Gutachten.


 

2006-06-08

Sturz im Pflegeheim - Schmerzensgeldanspruch des Ehepartners aus übergangenem Recht nach Sturz mit Todesfolge

Kommt eine Patientin eines Altenpflegeheimes, die aufgrund verschiedener Erkrankungen ein "fast maximales Sturzrisiko" aufweist, am Ende der Mobilisierungsmaßnahme in ihrem Zimmer in Gegenwart einer Pflegerin zu Fall, hat die Pflegerin auch dann den Sturz fahrlässig verursacht, wenn sie die Patientin nur für einen "kurzen Moment aus den Augen gelassen" hat. Der Geschädigte trägt zwar die volle Beweislast für den deliktischen Anspruch, aufgrund des bestehenden privatrechtlichen Vertrages zur Unterbringung im Pflegeheim richtet sich ein geltend gemachter Schadensersatzansprcuh jedoch nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung, so dass insoweit nach § 282 BGB a. F. von einer Umkehr der Beweisslast auch hinsichtlich des objektiven Pflichtverstoßes auszugehen ist. 

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2006-06-07

Verkehrssicherungspflicht: Höhenunterschiede bei Stufen

Die Gestaltung eines innerstädtischen Marktplatzes mit einer dunkel farbigen Stufenanlage kann verkehrswidrig sein, wenn an Markttagen wegen der Verkaufsstände und der damit verbundenen Ablenkung der Besucher die Höhenunterschiede der Stufe(n) gegenüber der Umgebung leicht übersehen kann, so dass es zu einer erheblichen Stolpergefahr kommt. GG Art. 34, BGB § 829, BGB § 253 gem. Urteil OLG Hamm, vom 13.1.06 Az 9 U 143/05

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2006-05-31

Staatliche Förderung für Handläufe an Treppen

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern fördert das barrierefreie Bauen beim Umbau von Bestandswohnungen, bei der Schaffung von altengerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen im Bestand sowie die Wohnraumanpassung für Behinderte und ältere Menschen mit zinsvergünstigten Darlehen oder Aufwendungszuschüssen. Fördersumme max. 12.000 Euro je Wohneinheit. Die Maßnahmen müssen gem. DIN 18025 ausgeführt werden, diese schreibt u.a. vor, dass Treppen auf beiden Seiten griffsichere Handläufe haben müssen, welche über die erste und letzte Stufen geführt werden sollen. Dazu sollen taktile Elemente die Orientierung erleichtern.
 

2006-05-23

Jede Woche ein Toter durch Treppensturz

Wien: Treppensteigen gehört für die meisten Menschen zum alltäglichen Leben. Gerade deshalb wird die Sturzgefahr häufig unterschätzt. Laut Unfallstatistik der KfV verletzen sich dabei in Österrreich 43.600 Menschen so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Im Durchschnitt stirbt in Österreich jede Woche ein Senior in Folge des Treppensturzes. Gefahrenzone Nummer sein sind die Stiegenhäuser, so das Kuratorium für Verkehrssicherheit.

Bauliche Mängel als Unfallursache Nummer eins.

50 % aller Treppenstürze enden für Senioren mit Knochenbrüchen - vom "Klassiker" Oberschenkelhalsbruch über das Handgelenk bis zum Beckenbruch. Haupftunfallursachen sind bauliche Mängel so Dr. Rupert Kisser, das KfV empfiehlt daher, auf folgende Top Drei in punkto Sicherheit im Stiegenhaus zu achten:

Beleuchtung: Auch auf gewohnten Wegen das Licht einschalten. Darauf achten, ob das Stiegenhaus gut ausgeleuchtet ist.

Geländer und Handläufe: Auf Treppen mit mehr als 4 Stufen sind Handläufe vorgeschrieben. Wichtig sind durchgehende Handläufe auf beiden Seiten. Grundsätzlich gilt: auf Treppen immer den Handlauf benutzen.

Stufen und Podeste: Rutschfeste Oberfläche sowie Farb - oder Leuchtstreifen an den Kanten erhöhen die Sicherheit.

Die Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen wird schwierig, wenn es sich nicht um die eigenen vier Wände, sonder um ein Mehrfamilienhaus oder gemietetes Haus mit mangelhaften Stiegenhaus handelt. Jedem Vermieter muss klar sein, dass ihm im Falle eines Sturzes eine Klage droht, wenn er sich nicht um die Sicherheit seiner Treppenhäuser kümmert. "Deshalb appellieren wir an alle Hauseigentümer und Vermieter, ihre Stiegenhäuser technisch sicher zu gestalten. Sie retten damit Menschenleben" erklärt Kisser 



Weitere Informationen finden Sie hier:
 

2006-04-08

Eigentümer stets und umfassend verantwortlich

In einem Antwortschreiben an die SPD-Bundestagsabgeordnete Annette Kramme vom 27.1.06 hat Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein auf die "klar bestehende Verkehrssicherungspflicht der Gebäudeeigentümer, die zu zivil- und strafrechtlichen Folgen führen kann" hingewiesen. Beckstein verwies in dem Zusammenhang darauf, dass nach der Errichtung eines Gebäudes die Verantwortung für die Sicherheit seit jeher beim Eigentümer des Gebäude liege. Er habe gem. Art. 3 Abs. 1 der Bay. Bauordnung für eine ordnungsgemäße Instandhaltung zu sorgen. Die Bauaufsichtsbehörden können, so Beckstein, bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte einschreiten. Und auch die Begehung von Versammlungsstätten betreffen in der Regel nur die Brandschutzaspekte.
 

2006-03-23

Haftungsrecht - Sturz im Altersheim

Allein der Umstand, dass Bewohner im Bereich ihres Alten- oder Pflegeheimes stürzen und sich dabei verletzen, lässt nicht sofort auf ein schuldhaftes Versagen des Pflegepersonals schliessen. Wie der Anwalt- Such-Sevice uns berichtet, war eine körperlich und geistig stark behinderte alte Dame in einem Pflegeheim gestürzt und hatte sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen. Die Versicherung der Dame forderte den Träger des Pflegeheimes auf, ihr die Behandlungskosten zu erstatten. Schließlich habe das Pflegepersonal die Versicherte nicht lückenlos überwacht. Das OLG Frankfurt a.M. wies die Zahlungsklage ab (Urt. vom 19.1.2006 - 1 U 102/04). Zwar sei der Träger eines Alten-und Pflegeheimes dazu verpflichtet, die Bewohner vor vermeidbaren Verletzungen zu schützen, so das Gericht. Doch dürfe den Verantwortlichen nichts organisatorisch und wirtschaftlich Unmögliches zugemutet werden, wie etwa eine individuelle Betreuung rund um die Uhr. Außerdem, so die Richter, habe auch ein geistig und körperlich stark verfallener alter Mensch das Recht, einen Rest an Eigenständigkeit und Freiheit zu erleben.
 

2006-03-21

Spielplatz für alle - Haltegriffe und Geländer

Aus dem techn. Informationsblatt für die Gestaltung von Spielplätzen werden bei Haltegriffen und Geländern Unterscheidungen auch im Durchmesser empfohlen: "Empfohlener Durchmesser des Griffes: Kinder 2,5 cm, Erwachsene 3,5 - 4, 5 cm. Die Handlaufhöhe soll entsprechend dern Kindergartenvorschriften angebracht werden, bei Erwachsenen liegt die Höhe bei 85 cm. Weitere Infos unter www.nullbarriere.de
 

2006-03-20

1013 tödliche Treppenstürze im Jahr 2004

Dies teilte uns das statistische Bundesamt mit. Die meisten Unfälle ereignen sich im häuslichen Bereich, betroffen sind vor allem ältere Menschen ab dem 60 Lebensjahr. Weitere Infos unter www.destatis.de
 

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