Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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14. 6.2022
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2012-07-23

Treppen mit Handlauf – zugreifen und Unfälle vermeiden

Unter dieser Überschrift wirbt die Schweizer Unfallversicherung SUVA für
das Benutzen von Handläufen und zeigt auch interessante Unfallzahlen auf.

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2012-03-25

Neue DIN Treppenbau - Auszüge

Erfahren Sie hier in Auszügen alles wichtige über die Anforderungen an die Sicherheit von Treppen, notwendige Treppen, Laufbreite, Steigungsverhältnisse etc.


Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2012-02-14

Eigentümergemmeinschaft muss Recht auf barrierefreien Zugang zur Wohnung berücksichtigen

von Dipl. Juristin Anja Kastner

Die meisten Menschen möchten auch im Alter so lange wie möglich in ihrer Eigentumswohnung bleiben. Doch oft machen es körperliche Gebrechen unmöglich, die Stufen bis ins zweite oder dritte Stockwerk zu bewältigen. Unter Wohnungseigentümern kommt es dann oft zu Differenzen, wenn einer Partei aufgrund des Alters oder aus gesundheitlichen Gründen der Weg in die Wohnung erschwert wird. Die Betroffenen wollen bauliche Umbauten, wie etwa einen Treppenlift oder einen zusätzlichen Handlauf. Die übrige Eigentümergemeinschaft scheut meist die Kosten oder fürchtet ästhetische Nachteile am gemeinschaftlichen Eigentum ... weiterlesen im PDF
 

2012-01-30

Unfallversicherung – Leistungsfreiheit bei Treppensturz mit über 2 Promille



Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2012-01-19

In eigener Sache: Vorstandswahl 2011

Auf seiner turnusgemäßen Mitgliederversammlung hat das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg, einen neuen Vorstand gewählt. Die Mitglieder bestätigten den langjährigen 1. Vorsitzenden Siegfried Schmid, Gottmadingen, im Amt. Dem Architekten stehen Rechtsanwalt Willi Reisser, Augsburg, als 2. Vorsitzender und Kommunikationsexpertin Antje Ebner, Waldenburg (Baden-Württemberg), als Geschäftsführerin zur Seite. Das DIT setzt sich für die barrierefreie und altersgerechte Ausgestaltung von Treppen gemäß den geltenden Normen und Gesetzen ein. 


Unser Bild zeigt von links 2. Vorsitzender RA Willi Reisser Augsburg,
Bildmitte die GF und 3. Voritzende Antje Ebner aus Waldenbuch und rechts
den 1. Vorsitzenden, Dipl-Ing. FH Siegfried Schmid aus Gottmadingen.


 

2012-01-19

Urteil zur Verkehrssicherungspflicht

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen Stellung genommen.

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2011-10-09

Treppenumwandung, Treppengeländer, Treppenhandlauf

Eidgenössisches Departement des Innern zum Thema:

313.9 Treppenumwandung, Treppengeländer, Treppenhandlauf

Art. 16 , 21 VUV

Die Anforderungen an Treppen, Treppenleitern und Geländer zu maschinellen Anlagen sind in 313.17 beschrieben.

Die Sturzseiten nicht umwandeter oder nicht einseitig an eine Wand grenzender Treppen müssen mit Geländern so gesichert sein, dass der Absturz von Personen und Sachen verhindert ist. Geländer müssen, senkrecht über der Stufenkante gemessen, mindestens 90 cm hoch sein. Im Bereich der Zwischenpodeste und Zwischenböden muss die Geländerhöhe mindestens 1 m betragen (Geländer: 1313.9). Umwandete Treppen müssen mit Handläufen versehen sein; bis zu einer Treppenbreite von 1,5 m ist ein Handlauf zulässig, bei grösserer Treppenbreite müssen beidseitig Handläufe angebracht sein (Handläufe: 1313.9). Bei Treppen mit höchstens 4 Stufen kann ausnahmsweise auf Geländer und Handläufe verzichtet werden; bei Treppen im Freien empfiehlt es sich aber auch in diesem Falle einen Handlauf anzubringen.



Weitere Informationen finden Sie hier:
 

2011-08-23

Sturzgefahr an Treppen: Bei Hitze den Handlauf benutzen!

In der heißen Jahreszeit ist Vorsicht an Treppen geboten. Darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT) hin. Temperaturen über 30 Grad und schwül-heiße Luft belasten den Kreislauf und können Schwindel und Konzentrationsschwierigkeiten bewirken. Besonders betroffen sind junge Frauen und ältere Menschen, die unter niedrigem Blutdruck leiden. Die Beeinträchtigungen können leicht dazu führen, dass man auf Treppen strauchelt. Stolpern an Treppen hat meist schwerwiegendere Folgen als auf ebenen Boden, weil es schwieriger ist das Gleichgewicht wieder zu erlangen. Das DIT rät deswegen dazu, Halt an den Handläufen zu suchen, um Schlimmeres zu vermeiden. In öffentlich zugänglichen Gebäuden sind durchgehende, stabile und griffsichere Handläufe auf beiden Seiten der Treppe vorgeschrieben. Ansonsten ist Treppensteigen gesund. Die körperliche Anstrengung trainiert den Kreislauf und das macht im Zweifel auch für die Hitzewelle fit.


Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2011-07-18

Blick in die Schweiz - SUVA Aktion

Lesen Sie über die Aktivitäten der Schweizer SUVA, die mit einer im Juli 2011 gestartenen Kampagne vor allem auf die Sicherheit auf Treppen hinweisen will.

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2011-06-30

Neue Musterbauordnung bringt mehr Treppensicherheit

Aufgrund des Beschlusses der Landesminister wurde die Musterbauordnung geändert, und damit wesentlich die Treppensicherheit verbessert. Vor allem Treppen mit Setzstufen und beidseitige Handläufe an Treppen dienen allen Menschen, besonders aber älteren oder behinderten Menschen.

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2011-06-29

Wer kein Licht anmacht, ist selber schuld

Das OLG Thüringen (4 W 602/10) hat festgestellt: Wenn es in einem Hausflur dunkel ist, man kein Licht einschaltet und dann über eine ...

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2011-05-16

Haftpflicht - Treppensturz mit Folgen

Ein Urteil des OLG Stuttgart (Az.: 12 U 55/10) zeigt, daß Betreiber von Sporthallen für die Verkehrssicherheit auf der Tribüne verantwortlich sind. In diesem Fall war der Handlauf zu kurz.

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2011-05-13

Aussentreppe – müssen wir einen Handlauf anbringen?

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV schafft Klarheit bei der häufig gestellten Frage, ob rechtlich gesehen an Aussentreppen Handläufe angebracht sein müssen. Lesen Sie hierzu die eindeutige Antwort vom SVV.

Escalier extérieur – balustrade obligatoire? Réponse en français.




 

2011-01-14

Verkehrssicherungspflicht bei Treppen, Geländern und Brüstungen

Anbei das Urteil des AG München, in dem festgestellt wird, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht masslos übertrieben werden kann. Bei Treppen, Geländern und Brüstungen ist auch eine gewisse Eigenverantwortung da. Da hier die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden, wurde die Klage zu Recht abgewiesen. Aus vielen Urteilen ist jedoch klar erkennbar, wenn gesetzliche Vorgaben ( Bauordnungen, eingeführte DIN Normen etc.)  nicht eingehalten werden, der Besitzer oder Betreiber haftbar gemacht werden kann. Vollständiges Urteil bei www.anwalt-suchservice.de

Weitere Informationen finden Sie hier:


 

2010-08-16

Durchlaufende Handläufe - Innen wie Aussen?

Immer wieder wird an uns die Frage gestellt: MÜSSEN Handläufe durchgehend sein?

Im öffentlich zugänglichen Bereich (Gebäude mit Publikumsverkehr) müssen die inneren Handläufe grundsätzlich durchgehend (ohne Unterbruch) ausgeführt werden.

Äusser Handläufe (also Wandhandläufe) sind immer anzubringen, wenn mit der Anwesenheit von älteren oder behinderten Menschen gerechnet werden kann. Dies unabhängig von der Treppenbreite, die für öffentlich zugängliche Gebäude je nach Personenzahl variiert. Diese Wandhandläufe sind durchgehend über Treppenpodeste und über die erste und letzte Stufe zu führen, so die Dt. DIN Normen. Die Schweizer SIA Norm schreibt vor, dass Handläufe den Treppenlauf um mind. 0,3 m überragen müssen und ununterbrochen zu führen sind. Dazu müssen sich Handläufe kontrastreich vom Hintergrund abheben.  

Lediglich die Arbeitsstätten-Verordnung lässt zu, dass erst ab einer Treppenbreite von 1,5 m bei Mitarbeiter-Treppen (nicht bei Besucher-Treppen) ein beidseitiger Handlauf vorhanden sein muss. Der einseitige Handlauf muss treppab rechts angeordnet sein. 


 

2010-07-19

Stolperfalle Moos

Dass Moos bei Regen einen unsichtbaren und rutschigen Schleim bilden kann, auf dem man gefährlich ausgleiten kann, musste schmerzhaft ein Mieter aus Bad Soden erfahren. Auf der mit Betonplatten ausgelegten Rampe hinter dem Mehrfamilienhaus rutschte der Mann aus und verletzte sich schwer am Knie. Zudem hatte der Vermieter es versäumt, die Rampe mit Handläufen abzusichern, an denen der Mieter hätte Halt finden können. „Ich kann jedem nur raten, bei Regen auf Betonwegen, die mit Moos bewachsen sind, gut aufzupassen“, fasst der Mann, der eine Woche im Krankenhaus lag, seine Erfahrungen zusammen.

  

Moos zwischen Betonplatten kann bei Regen einen unsichtbaren, rutschigen Schleim bilden.


 

2010-04-13

Beleuchtungsstärken im Treppenbereich

EN 12464-1 "Beleuchtung von Arbeitsstätten" gibt in Punkt 5.3. Beleuchtungsanforderungen für Räume (Bereiche) Aufgaben und Tätigkeiten in

Tabelle 5.1. "Verkehrszoenen und allgemeine Bereiche innerhalb von Gebäuden unter Punkt 1.1.2 "Treppen, Rolltreppen, Fahrbänder Em (mittlere Beleuchtungsstärke) 150 LX an.

Darüber hinaus gibt es in der VDI Richtlinie 6008 "Barrierefreie und behindertengerechte Lebensräume" unter Punkt 8.3.2. bei "Verkehrswege" die Aussage, dass speziell für diese Personengruppe in Fluren und Treppen eine Beleuchtungsstärke von mind. 200 lx (besser 300 lx) in 10 cm über dem Boden erzielt werden soll. 


 

2010-04-11

Integrative Leit- und Informationssysteme

DIN Forderungen sind oftmals, dass taktile Geschoss- und Wegekennzeichnungen die Orientierung sicher stellen müssen, Richtungsänderungen müssen taktil und optisch kontrastreich wahrnehmbar sein, auch der An- und Austritt einer Treppe. Treppenläufe sind rechtzeitig und deutlich erkennbar zu machen z.B. durch taktile Kennzeichnung an den Handläufen; Menschen mit starken Sehbehinderungen oder anderen sensorischen Einschränkungen müssen Hinweise deutlich optisch kontrastreich durch Hell-Dunkel-Kontrast erkennen können, so die Auszüge aus den Normen.

Viele der Lösungen werden durch integrative Leit-und Informationssysteme der Firma ILIS gelößt, ebenso gibt es Handlaufsysteme der Firma Flexo, die taktile und optisch kontrastreiche Produkte anbietet. 



Weitere Informationen finden Sie hier:
 

2010-04-02

Kampagne zur Vermeidung von Unfällen

Unter dem Motto stolpern.ch veranstaltet die suva - der Schweizer Unfallversicherer eine mehrjährige Kampagne zur Vermeidung von Unfällen durch Stolpern und Stürzen. Weitere Infos finden Sie unter www.suva.ch.

 

Zum Auftakt der Kampagne ein Bild von dem berühmten
"Star derStrassenkünstler" Julian Beever  und den beiden Projektleitern der SUVA.


 

2010-03-17

Sturz vor Hotelzimmer -Reiseveranstalter haftet

Eine Urlauberin stürzte über eine etwa fünf Zentimeter hohe Stufe zwischen dem Zimmerflur und dem Hotelzimmer. Vor Gericht machte sie geltend, die Stufe sei nicht hinreichend kenntlich gemacht worden. Das Oberlandesgericht stimmte ihr zu, dass die Kante zwischen Flur und Hotelzimmer ein Reisemangel sei. Dafür müsse der Reiseveranstalter einstehen. Dies entbinde den Gast aber nicht von der Pflicht, bei unbekannten Räumlichkeiten besonders aufmerksam zu sein. Im konkreten Fall sahen die Richter daher ein Mitverschulden von 50 Prozent. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (OLG Hamm, Az.: 9 U 192/08). dpa


 

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