14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet

Unser Dank unter News & Recht
2022-06-25
Pressemitteilung:
Zertifizierungsschulung «60+Seniorenfreundliche Handwerksleistungen»
Vor kurzem fand die 60+Zertifizierungsschulung der Initiative «60+Seniorenfreundliche Handwerker» der Kreishandwerkerschaft Westlicher Bodensee statt. Veranstaltungsort waren die Räumlichkeiten des DIT (Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V.) in Gottmadingen. Die Initiative ist ein Vorzeige-Modell in Baden-Württemberg, da hier die enge Zusammenarbeit mit den Vertretern der Kernzielgruppen durch den Kreisseniorenrat und 60+Seniorenvertreter sowie mit Menschen mit Behinderung usw. im ganzen Landkreis hervorragend funktioniert. An beiden Seminartagen führten als Referenten und Ansprechpartner die Koordinatoren der 60+Initiative «Seniorenfreundliche Handwerksleistungen», Frau Gaby Hotz (Vorsitz Kreisseniorenrat) sowie Herr Robert Hug durch das Programm.
Unter anderem beinhaltete die Schulung Fach-Informationen zu typischen Erkrankungen (Demenz, Parkinson etc.), Fakten zum demografischen Wandel, Tipps und Anregungen aus der Praxis, Marketing-Empfehlungen für die Betriebe und Selbsttests mit Altersanzügen, Rollstuhl und präparierten Brillen. Ergänzend erläuterte Herr Werner Thomaier vom DIT (Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V.) in einem Vortrag die Wichtigkeit von barrierefreiem Bauen.

2022-01-31
In der Presse:
STAZ Augsburg berichtet am 31.01.2022
Handläufe – eine hochwertige Alltagshilfe, nicht nur für Senioren
Schwere Einkaufstaschen, Waschkörbe tragen, Kleinkinder schleppen, Mobilitätseinschränkungen und dann noch steile Treppen bewältigen müssen - solche Dinge können den Alltag für Jung und Alt massiv beschweren. Oftmals wird daraus aber gerade für Senioren oder Menschen mit Körperbehinderungen ein wirkliches Problem. 18,1 Millionen Menschen ab 65 und älter leben in Deutschland. Statistisch gesehen... weiterlesen
2021-11-15
In der Presse:
Das Singener Wochenblatt berichtet in seiner neuesten Ausgabe unter Bauen & Wohnen über die Diskussionsrunde und titelt:
ES GEHT UM DAS LEBEN VON MENSCHEN

Ganzer Bericht hier im PDF >>>
2021-10-26
Pressemitteilung:
Der Mensch im Mittelpunkt.
Wie wollen wir im Alter leben?
Das DIT (Deutsches Institut für Treppensicherheit) war am Freitag, 22. Oktober 2021 Gastgeber einer Diskussionsrunde zum Thema Gesetze und Regeln zur Treppensicherheit und Barrierefreiheit zur Installation von zusätzlichen Handläufen.
Prominenteste/r Teilnehmer/in war die Landtagsabgeordnete Frau Dorothea Wehinger von der Fraktion Grüne im Landtag BW sowie Seniorenräte verschiedener Gemeinden und mehr dazu ...
hier im PDF >>>
Bilder im PDF(5MB) in voller, druckfähiger Auflösung enthalten

2021-07-16
Bay. Staatszeitung für selbstbestimmtes Leben
Die bay. Staatszeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 16.07.2021 über das Thema "Treppensicherheit" mit dem Artikel " Beitrag zum selbstbestimmten Leben".
hier im PDF >>>

2020-11-15
Pressemitteilung:
Handläufe schaffen Sicherheit – gerade jetzt!
Das „Deutsche Institut für Treppensicherheit“ macht zu Beginn der dunklen Jahreszeit auf ein bislang unterschätztes Unfallrisiko aufmerksam: ein fehlender zweiter Handlauf an Treppen.
„Wir akzeptieren etwa 4 000 Tote (Stand 2013) durch Treppenstürze in jedem Jahr und nehmen gleichzeitig erfreut zur Kenntnis, dass im vergangenen Jahr „nur“ rund 3 000 Menschen auf Deutschlands Straßen starben.“ ...
Die ganze Pressemitteilung als PDF >>>
2020-08-25
Pressemitteilung:
Mehr Tote durch Treppenunfälle als auf Deutschlands Straßen
Die Zahl der Verkehrstoten sinkt, die Zahl der „Treppentoten“ steigt – auf zwischenzeitlich rund 4 000 im Jahr.
„In Deutschland sterben mehr Menschen auf Treppen als auf Straßen“, stellt Dietmar Böhringer, „Beauftragter für barrierefreies Gestalten" des „Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik“ fest. „Beim Straßenverkehr ist es gelungen, die Zahl der Toten in beeindruckender Weise zu verringern. Erreicht wurde dies vor allem durch immer hartnäckigere, gesetzliche Maßnahmen.“ Die gebe es zwar beim Treppenbau auch, aber: „Es werden auffällige Fehler begangen und nicht nur geduldet“. Diese Erfahrung macht auch
Die ganze Pressemitteilung als PDF >>>
2020-08-14
Südkurier: Jetzt ist Treppensteigen leichter
Frau Katharina Wagner hat jetzt selbst entschieden und gehandelt. Erfahren Sie in diesem Beitrag vom Südkurier, wie sie es geschafft hat...
hier im PDF >>>

2020-08-12
Pressemitteilung:
Teilhabe für Senioren? Oftmals Fehlanzeige!
Unsere Gesellschaft wird ingesamt älter. In vielen Bereichen wird dem nicht ausreichend Rechnung getragen. Das Deutsche Institut für Treppensicherheit weist auf Schwachstellen hin und zeigt Lösungen auf.
Eine alte Dame plagt sich: Das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, in dem sie lebt, hat nur an einer Seite einen Handlauf und wird so für sie zu einer nur sehr schwer überwindbaren Barriere. „Handläufe auf beiden Seiten wären die Lösung“, weiß Werner Thomaier, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Treppensicherheit e.V. (DIT)...
2020-08-03
Pressemitteilung:
Senioren müssen nicht länger gefangen sein!
Viele Senioren und behinderte Menschen leiden zur Zeit unter der Corona - Krise.
Monatelang waren sie in Ihrer Wohnung gefangen, hatten wenig soziale Kontakte, erst allmählich mit Kindern und nahen Bekannten. Sie wollen nun wieder - wenn auch unter Auflagen - mehr unter die Menschen. Einkaufen, oder mal zum Frisör, wieder eine Kirche besuchen, oder gar beim Bäcker frische Brötchen - das verstehen Sie unter Freiheit, selbstbestimmten Leben. Aber - das Laufen in den letzten Monaten ist beschwerlicher geworden. Die wenige Bewegung ...
Der ganze Beitrag als PDF mit Bildern >>>
Handläufe nachgerüstet zur Umgebung passend und nach Norm:


2020-08-01
Erfolgreicher Einsatz vom "Deutschen Institut für Treppensicherheit" bei Eigentumswohnanlage
Frau Wagner aus Singen darf sich freuen! Durch den unbürokratischen Einsatz von Werner Thomaier wurde der Handlauf im Treppenhaus der Wohnanlage in Singen am Hohentwil nun innerhalb weniger Tage montiert, weil das DIT den Auftrag vergab, die Kosten übernimmt, sollte es zu Schwierigkeiten mit der Hausverwaltung oder den Miteigentümern kommen. Das Recht der behinderten Mitbürger ist bereits im Grundgesetz verbrieft, so Thomaier - und der Mensch steht an erster Stelle! Daher darf es keine zeitliche Verzögerung geben, nur weil z.B. die Verwaltung, oder der Hausbesitzer nicht den rechtlichen Hintergrund wissen!
Hier eine glückliche Eigentümerin, die nun ohne fremde Hilfe wieder das Haus verlassen kann mit Werner Thomaier und Bilder von der Wohnanlage "Hegau in Singen"

2020-07-24
Eine Treppe ohne Handlauf ist eine Zumutung
So titelt der Südkurier:
Die 75-Jährige kommt nur schwer in die eigene Wohnung
- Corona verzögert den Beschluß von Eigentümern
- Institut für Treppensicherheit dringt auf Hilfe
- Die ganze Pressemitteilung hier im PDF nachlesen

Die ganze Pressemitteilung hier im PDF nachlesen
2020-07-08
Handlauf jetzt im Hardheimer Krankenhaus montiert

Wie in der Pressemitteilung vom 4. Juni 2020 mitgeteilt, wurde jetzt der neue Flexo Handlauf seiner Bestimmung übergeben nach der Initiative von Reinhard Lausch. Lesen Sie hier die Presseberichte:
2020-06-04
Pressemitteilung:
Großzügige Spende für Klinik
Handläufe für mehr Sicherheit der Patienten und Besucher vom DIT gespendet
Die ganze Pressemitteilung hier im PDF nachlesen
2020-06-04
Pressemitteilung:
Neuer Geschäftsführer des DIT, Werner Thomaier, rückt das steigende Durchschnittsalter in den Fokus
Viele Treppenstürze enden mit schweren Verletzungen oder gar mit dem Tod. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts kamen 2017 1313 Menschen durch einen Sturz auf einer Treppe ums Leben, 910 dieser Unfälle ereigneten sich im häuslichen Bereich. Mit dem zunehmenden Durchschnittsalter der Bevölkerung ...
Die ganze Pressemitteilung hier im PDF nachlesen
2020-06-04
Pressemitteilung:
Großzügige Spende für Klinik
Handläufe für mehr Sicherheit der Patienten und Besucher vom DIT gespendet
Die ganze Pressemitteilung hier im PDF nachlesen
2016-04-23
Die Augsburger Allgemeine mahnt sichere Treppen an:
Es gibt Gründe, warum oft keine Handläufe an Treppen vorhanden sind, aber die AZ läßt sie nicht gelten und titelt:"Keine faulen Ausreden"
Den ganzen Artikel hier im PDF nachlesen

2015-02-07
SINGENER Wochenblatt berichtet:
Sicherheit auf Treppen im Fokus
DIT eröffnet Geschäftsstelle in Gottmadingen
Wußten Sie, daß sich ein Drittel aller Sturzunfälle auf Treppen im Innen- und Außenbereich ereignen und 6.250 Senioren im Jahr 2012 infolge eines Sturzes gestorben sind...
Lesen Sie mehr über die Eröffnung des Regionalbüros in Gottmadingen beim Singener Wochenblatt!

2014-03-06
Recht auf zweiten Treppenhandlauf
Haftungsrisiko für Eigentümergemeinschaften
Eigentümergemeinschaften, die behinderten Miteigentümern die Anbringung eines zweiten Handlaufs verwehren, begeben sich auf glattes Eis und riskieren Schadensersatzansprüche. Ist ein Hausverwalter involviert, entstehen auch ihm gegenüber Haftungsansprüche. Das ist das Ergebnis eines Rechtgutachtens, das die Augsburger Rechtsanwältin Miriam Holzmann in Auftrag des Deutschen Instituts für Treppensicherheit e. V. (DIT) erstellt hat.
In dem betrachteten Fall hatte ein im zweiten Stock wohnender Eigentümer die Anbringung eines wandseitigen Handlaufes auf eigene Kosten bei der Eigentümergemeinschaft beantragt. ... vollständige Meldung im PDF
2014-01-23
Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Treppen – besonders im Winter
Im Winter häufen sich die Meldungen, dass Hausbesitzer ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen müssen. Doch damit sind ihre Verkehrssicherungspflichten nicht erschöpft. Sie müssen dafür Sorge tragen, Haus- und Grundstück gegen potenzielle Gefahrenquellen abzusichern. Ein häufig übersehenes Risiko stellen Treppen dar. Darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg, hin. Bei Treppen haben sich in den letzten Jahren die Bauvorschriften geändert, so dass Hausbesitzer gut beraten sind, diese nach Ihrer Sicherheit untersuchen zu lassen. Ansonsten können bei Treppenstürzen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen drohen, weil gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden... vollständige Meldung im PDF

Ein Treppenhandlauf bietet im Winter auch dann noch Sicherheit, wenn nicht perfekt geräumt ist.
Bildquelle: Flexo-Handlauf (bitte bei Veröffentlichung angeben)
große Abbildung
2013-08-15
Treppen für Kleinkinder sichern
Seit August haben Eltern Anspruch auf einen Krippenplatz für ihre ein- und zweijährigen Kinder. Kindergärten, die unter Dreijährige aufnehmen, müssen darauf achten, dass die Räumlichkeiten den Bedürfnissen der Jüngsten angepasst sind. Das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT) rät dazu, Treppen auf ihre Tauglichkeit für diese Altersgruppe zu überprüfen. Folgende Fragen sind dabei wichtig:
- Finden die kleinen Laufanfänger Halt an einem Handlauf in kindgerechter Höhe?
- Können Kinder durch Öffnungen fallen oder krabbeln? Besteht die Gefahr, dass sie sich mit den Fingern verfangen oder den Kopf beim Spiel einklemmen?
- Lädt das Treppengeländer zum Klettern oder Rutschen ein?
Werden hier Mängel festgestellt, muss der Kindergarten so schnell wie möglich handeln, um Unfälle zu vermeiden.

Treppensicherheit im Kindergarten: Auch die Kleinen finden in diesem Münchner Kindergarten sicheren Halt an einem durchgehenden zweiten Handlauf.
Bildquelle: flexo (bitte bei Veröffentlichung angeben) große Abbildung
Vollständige Meldung im PDF
2013-08-15
Gleichstellungsgesetze ignoriert - Alte haben keine Lobby in Bayern
Bauherren, Immobilienbesitzer und Verwaltungen ignorieren bei Treppen auf breiter Front die Sicherheitsvorschriften. So eine Untersuchung, die das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V., Augsburg, in 400 bayerischen Wohn-, Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden durchgeführt hat. Der gemeinnützige Verein wollte damit überprüfen, ob die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften beachtet werden und ob ältere und behinderte Menschen Treppenanlagen gut nutzen können. Laut Bayerischer Bauordnung (BayBo) müssen Treppen in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und in öffentlich zugänglichen Gebäuden an beiden Seiten einen Handlauf aufweisen. Von den 200 untersuchten älteren Wohngebäuden, die vor 2008 errichtet wurden, entsprechen nur neun Prozent der Treppenaufgänge diesen Vorgaben... Vollständige Meldung im PDF
2013-03-27
Haftungsrisiko Verkehrssicherheit
Immer wieder veröffentlichen Fachzeitschriften Berichte über die Sicherheit an Treppen - hier z.B. www.architekten24.de
2013-03-18
Herausforderung Alterspyramide - Treppen für Senioren fit machen
Immobilienbesitzer müssen auf veränderte Altersstrukturen reagieren. Darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit (DIT) hin. So müssen z.B. in Baden-Württemberg schon seit 1996 öffentlich zugängliche Gebäude barrierefrei gestaltet und nachgerüstet werden. Doch auch in Wohnhäusern zwingt die demografische Entwicklung zum Umdenken. Der Grund: Ein höherer Bevölkerungsanteil an älteren Menschen bedeutet gleichzeitig auch einen höheren Prozentsatz an Einwohnern, die altersbedingt in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind. Laut dem Statistischen Bundesamt waren im Jahr 2009 etwa 26 Prozent der Deutschen über 60, 2030 werden es bereits rund 37 Prozent sein. Immobilienbesitzer sind laut DIT gut beraten, wenn sie den Gebäudebestand soweit wie möglich altersgerecht nachrüsten. Das sichere den Werterhalt und die zukünftige Vermietbarkeit. Mehr Info im PDF-Dokument

Bild: Kontrastreiche Gestaltung, gute Beleuchtung und Handläufe auf beiden Seiten machen
Treppen besonders für Senioren sicherer.
Bildquelle: Flexoforte (bitte bei Veröffentlichung angeben) große Abbildung
2013-02-20
Auch für Treppen gilt Räumpflicht
Handläufe helfen Unfälle zu vermeiden
Auch für Außentreppen gilt im Winter die Räumpflicht, darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit hin. Stürze auf Treppen führen zu besonders schweren Verletzungen. Über 1.000 Menschen sterben nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes jedes Jahr an den Folgen eines Treppensturzes, insgesamt 61 Todesfälle gab es 2011 aufgrund von Stürzen auf ebener Fläche bei Eis und Schnee. Treppen und Gehwege müssen regelmäßig geräumt werden, um Unfälle zu vermeiden. Die Verantwortung dafür liegt in der Regel beim Eigner des Hauses, der die Winterpflichten aber auf seine Mieter abwälzen kann. Mehr Info im PDF-Dokument

Bild: Treppe im Winter schlecht geräumt
Bildquelle: Flexoforte (bitte bei Veröffentlichung angeben) große Abbildung
2013-01-02
Todesfalle Treppe - Verkehrssicherungspflicht
„Erst mal abwarten, ob jemand meckert, dann kann man immer noch was tun.“ Trotz schon seit vielen Jahren herrschenden eindeutigen Vorschriften stellt das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg, immer wieder gravierende Mängel an Treppen fest. Selbst in Gebäuden der öffentlichen Hand finden sich immer wieder Treppen, die nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen und dennoch nicht nachgerüstet werden. Viele Hauseigentümer und Nutzer scheinen sich darauf zu verlassen, dass sich die Behörden schon rühren werden, wenn um etwaige Mängel bei der Verkehrssicherheit zu beanstanden. Diese Ansicht ist ebenso verbreitet wie falsch. Damit gehen die Eigentümer und Verfügungsberechtigte zugleich ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Denn sie sind gesetzlich verpflichtet, selbstständig tätig zu werden, wann immer ein Gebäude gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und dadurch Gefahren für Leben und Gesundheit hervorgerufen werden sollten. Dies ist herrschende Rechtsmeinung der Obergerichte. Niemand kann sich also erfolgreich darauf berufen, dass Anordnungen der Bauordnungsbehörde nicht vorliegen bzw. dass das Haus irgendwann einmal von der Baupolizei abgenommen worden sei. Was zu tun ist, erfahren Sie im PDF-Dokument.
2012-12-14
Spindeltreppen – beliebt aber gefährlich
Überall dort, wo Treppen auf engstem Raum benötigt werden, sind Spindeltreppen das Mittel der Wahl. Gleichzeitig sind sie ein attraktives Gestaltungselement. Doch die Kombination von unterschiedlichen Auftrittsbreiten der Trittstufen mit dem begrenzten Platzangebot stellt nach Ansicht des Deutschen Instituts für Treppensicherheit e. V. (DIT) eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Das gilt besonders dann, wenn die Treppe von einer Wand begrenzt wird und deswegen das Geländer mit seinem Handlauf fehlt. Halt bietet dann lediglich die Treppenspindel, zur Spindel hin aber sind die Stufen sehr schmal und deshalb schwer zu begehen. Um diese Unfallstelle zu entschärfen, empfiehlt der Verein, an der Wandseite einen durchgehenden Handlauf anzubringen. „So findet der Nutzer einen sicheren Halt und kann gleichzeitig die breiteren Stufen am äußeren Treppenrand begehen“, erläutert die DIT-Geschäftsführerin Antje Ebner. Für die Nachrüstung im Bestand gibt es inzwischen Bausatzsysteme in vielen Materialien und Farben, die sich auch nachträglich ohne aufwändiges Aufmaß montieren lassen.

Bild: Spindeltreppe
Bildquelle: Flexo (bitte bei Veröffentlichung angeben) große Abbildung
2012-08-15
Treppen gefährlicher als Glatteis
2011 endeten 1.134 Treppenstürze tödlich
1.134 Menschen starben vergangenes Jahr an den Folgen eines Treppensturzes, so die Daten des Statistischen Bundesamtes. „Aller Wahrscheinlichkeit nach liegen die tatsächlichen Zahlen sogar noch höher, weil nur bei 32 Prozent der statistisch erfassten Stürze der Unfallort bekannt ist“, kommentiert Antje Ebner, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg. Insgesamt endeten 2011 9.479 Stürze tödlich. Nur bei 3.052 wissen die Statistiker, wie sich der Unfall ereignete. In dieser Gruppe führen die Treppenstürze die Statistik mit großem Abstand an. Über ein Drittel der tödlichen Stürze gehen auf das Treppenkonto. Die meisten davon, nämlich 838, ereigneten sich dort, wo sich die Menschen am sichersten fühlen - zu Hause. Dagegen nehmen sich die gefürchteten Stürze wegen Schnee- und Eisglätte vergleichsweise bescheiden aus. Sie endeten im gleichen Jahr in 61 Fällen mit einem tragischen Todesfall. „Damit haben sich Treppen und Stufen als größte Gefahrenquelle erwiesen“, erläutert Ebner und empfiehlt Treppen gerade auch im eigenen Heim besser abzusichern. „Feste und griffsichere Handläufe vor allem auf der Wandseite, dort wo die Stufen breiter und damit sicherer sind, eine gute Beleuchtung und rutschfeste Stufen helfen, die Sicherheit im eigenen Interesse deutlich zu verbessern“, schließt die DIT-Geschäftsführerin. Wichtig sei dabei, dass die Handläufe über die erste und die letzte Stufe reichen und durchgehend ausgeführt sind.

Bild links: Handlauf Wandseite
Wandseitige Handläufe erhöhen die Sicherheit im eigenen Heim.
Bildquelle: Flexo (bitte bei Veröffentlichung angeben) große Abbildung
Bild rechts: Treppensturz-Rechte DSH
Die meisten tödlichen Treppenunfälle passieren zu Hause.
Bildquelle: DSH (bitte bei Veröffentlichung angeben) große Abbildung
2012-07-09
Treppen rutschsicher und barrierefrei nachrüsten
Über 1.000 Todesstürze sind jedes Jahr an Treppen zu beklagen. Damit Treppen sicher zu begehen sind, brauchen sie rutschsichere Stufenbeläge – besonders wenn mit Feuchtigkeit zu rechnen ist. So das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg.
Um Treppen im Altbestand kostengünstig nachzurüsten, haben inzwischen mehrere Anbieter Antirutschsysteme in ihr Programm aufgenommen. So bietet ein Schweizer Unternehmen eine transparente, körnige Beschichtung an, die von einem Fachmann fachgerecht auf die Treppenstufen oder auf rutschgefährliche Böden aufgetragen wird. Struktur und Farbe des Untergrundes bleiben erhalten. Auf Wunsch ist auch ein farblicher Auftrag möglich. Das bietet sich besonders dann an, wenn die Stufen kontrastreich gestaltet werden sollen, um Menschen mit Sehbehinderungen eine bessere Orientierung zu geben. Die Stufen sollten sich dafür deutlich farbig vom übrigen Bodenbelag abheben. Wichtig bei der Planung ist, dass nebeneinanderliegende Fußbodenbeläge benachbarten Rutschhemmklassen angehören, weil es sonst zu Sturzunfällen am Übergang zwischen Treppe und Podest kommen kann.
Ein weiterer wichtiger Aspekt in punkto Treppensicherheit ist die Ausleuchtung. Die Stufenvorderkante sollte keinen Schatten werfen. Damit eine Treppe sicher barrierefrei zu begehen ist, braucht sie außerdem noch feste griffsichere Handläufe auf beiden Seiten der Treppe, die ebenfalls einen starken Farbkontrast zum Hintergrund zum Hintergrund bilden sollten.

Treppen können rutschsicher nachgerüstet werden. große Abbildung
2012-03-23
Treppen in Kindertagesstätten
Was ist bei der Planung einer Treppe für Kindertagesstätten zu berücksichtigen? Laut Deutschem Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT) aus Augsburg gibt es vier kritische Punkte: Das sind der Treppenlauf, die Ausgestaltung und Rutschsicherheit der Stufen, die Ausrüstung mit griffsicheren Handläufen auf beiden Seiten der Treppe und ein absturzsicheres Geländer. Bei der Detailplanung ist es wichtig, sich folgende Fragen zu stellen: Können Kinder durch Öffnungen fallen oder krabbeln? Besteht die Gefahr, dass sie sich mit den Fingern verfangen oder den Kopf beim Spiel einklemmen? Lädt das Treppengeländer zum Klettern oder Rutschen ein? Finden die Benutzer an Handläufen Halt? Praktische Tipps zur konkreten Ausgestaltung geben auch die Präventionsabteilungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Die Beratung ist für die versicherten Unternehmen kostenfrei. Vorteil dieser Beratung ist, dass die danach erstellten Anlagen und Aufenthaltsbereiche den Vorschriften entsprechen.
Für den Bodenbelag von Treppen in Kitas gilt: Im Innenbereich muss er aufgrund der kinderspezifischen Nutzung rutschhemmend der Bewertungsgruppe R 9 nach GUV 181 entsprechen, in Eingangsbereichen außen mindestens der Bewertungsgruppe R 10 V4 oder R 11. Um Sturzunfälle am Übergang zwischen Treppe und Podest zu vermeiden, sollten nebeneinanderliegende Fußbodenbeläge benachbarten Rutschhemmklassen angehören. Außerdem lassen sich Stufen optisch gut erkennen, wenn sie sich farblich unterscheiden. Thorsten Vent als Aufsichtsperson der Unfallkasse Nord empfiehlt, zusätzlich die Vorderkanten der Trittstufen farblich zu markieren. Um Verletzungen zu vermeiden, sollten die Kanten einen Abrundungsradius von 2 Millimeter oder mehr haben oder entsprechend gefast oder gebrochen sein.
Absturzfalle Treppengeländer
Besondere Aufmerksamkeit muss der Planer auf das Treppengeländer richten. Die Höhe des Treppengeländers bemisst sich nach der Absturzhöhe: Die Mindesthöhe beträgt in den meisten Bundesländern einen Meter, in Sachsen sind es sogar 1,10 m. Ab zwölf Metern sind es immer 1,10 m. Darüber hinaus sollte der Planer alles vermeiden, was Kinder zum Klettern oder Rutschen anregen könnte. Umwehrungen verleiten nicht zum Klettern, wenn sie keine leiterähnlichen Gestaltungselemente aufweisen und die Geländer mit Füllstäben oder flächigen Füllelementen ausgeführt werden. Letztere dürfen keine Fangstellen für Finger und Kopf aufweisen. Darauf ist beispielsweise bei der Verwendung von Lochblechen zu achten. Sind in der Kita auch Kinder unter drei Jahren, sollte der Abstand zwischen den Gitterstäben gemäß der DIN 1176-1 höchstens 8,9 cm betragen (DIN 1176-1: Norm für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 1176-1:2008). Bei älteren Kindern reicht ein Abstand bis zu 11 cm.
So viel Spaß es auch macht: Kinder dürfen die Geländer nicht herunterrutschen.
Sie können sich dabei lebensgefährlich verletzen, wenn sie das Gleichgewicht verlieren. Deshalb muss die Umwehrung hoch genug sein, so dass auch große Kinder nicht darauf klettern können. Oder sie muss durch geeignete Gestaltungselemente abschnittsweise unterbrochen sein. Auf das Geländer geschraubte Kugeln sollten unbedingt vermieden werden, weil sich besonders Jungen daran verletzen können. Entscheidet sich der Planer für einen Aufsatz auf dem Handlauf, muss dieser so abgeflacht sein, dass sich ein Kind daran nicht verletzen kann, wenn es trotzdem versucht zu rutschen.
Handläufe müssen allen Kindern Halt bieten.
Treppen in Kindergärten müssen auf beiden Seiten durchgehende, feste und griffsichere Handläufe ohne freie Enden aufweisen. Griffsicher sind Handläufe in runder oder ovaler Ausführung bei einem Durchmesser zwischen 3,5 und 4,5 cm. Um den Anforderungen der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) zu entsprechen, ist eine Höhe zwischen 85 und 90 cm vorgeschrieben. Betreut die Kita auch unter Dreijährige sollte zudem auf beiden Seiten der Treppe ein zusätzlicher zweiter Handlauf darunter angebracht werden. Das DIT empfiehlt dies auch bei älteren Kindern. Als Höhe für den niedrigeren Handlauf variieren die Angaben der Unfallversicherungsträger je nach Alter der anwesenden Kinder zwischen 60 und 80 cm Höhe. Wichtig ist hierbei, dass der untere Handlauf nicht zum Klettern verleitet. Außerdem dürfen zwischen den Handläufen keine Fangstellen für den Kopf entstehen. Das heißt konkret: Die Abstände zwischen den Handläufen müssen entweder kleiner als 8,9 cm oder größer als 23 cm sein.
Gerader Treppenlauf
Treppen in Kindergärten sollen einen geraden Verlauf haben. Bei Flucht- und Rettungswegen sind gewendelte Treppen unzulässig. Die Stufen sollen als geschlossene Setzstufen ohne Unterschneidungen ausgeführt werden. Öffnungen, die durch fehlende Setzstufen entstehen, dürfen nicht größer als 8,9 Zentimeter sein. Die Stufen sind klassisch nach den Empfehlungen der Treppennorm auszuführen. Damit die Treppe gut und sicher begehbar ist, muss sie eine gleichmäßige Steigung aufweisen. Die Stufenhöhe ist kleiner oder gleich 17 cm zu wählen. Die Auftrittsflächen müssen größer oder gleich 28 cm sein.
Treppen in Kindertagesstätten

Kinder dürfen die Geländer nicht herunterrutschen können. Deshalb Unterbrechungen durch Gestaltungselemente. große Abbildung
2011-12-21
DIT wählt neuen Vorstand
Auf seiner turnusgemäßen Mitgliederversammlung hat das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg, einen neuen Vorstand gewählt. Die Mitglieder bestätigten den langjährigen 1. Vorsitzenden Siegfried Schmid, Gottmadingen, im Amt. Dem Architekten stehen Rechtsanwalt Willi Reisser, Augsburg, als 2. Vorsitzender und Kommunikationsexpertin Antje Ebner, Waldenburg (Baden-Württemberg), als Geschäftsführerin zur Seite. Das DIT setzt sich für die barrierefreie und altersgerechte Ausgestaltung von Treppen gemäß den geltenden Normen und Gesetzen ein.

Unser Bild zeigt von links 2. Vorsitzender RA Willi Reisser Augsburg,
Bildmitte die GF und 3. Voritzende Antje Ebner aus Waldenbuch und rechts
den 1. vorsitzenden, Dipl-Ing. FH Siegfried Schmid aus Gottmadingen.
2011-12-14
Räumsaison beginnt: Sicherheit besonders an Treppen beachten
Die Winterreifen sind aufgezogen, die Schneeschaufel steht bereit. Der Dezember bringt mit dem ersten Schnee auch die unliebsame Räum- und Streupflicht. Gehwege und Treppen müssen regelmäßig geräumt werden, um Unfälle zu vermeiden. Die Verantwortung dafür liegt in der Regel beim Eigner des Hauses. Allerdings kann dieser die Winterpflichten auf seine Mieter abwälzen. Trotzdem bleibt er verantwortlich und muss überwachen, ob die Mieter ihre Pflichten erfüllen. Stürzt jemand auf ungenügend geräumten Wegen, kann er sich mit seinen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen deswegen an den Eigentümer und den Mieter halten. Was und wie oft muss geräumt werden? Bei Bürgersteigen und Gehwegen reicht es normalerweise aus, in einer Breite von etwa 1,20 Meter zu fegen und zu streuen. Auch Treppen, Hauseingänge, Wege zu den Mülltonnen und eventuell zu den Mieterparkplätzen müssen gefahrlos passierbar sein. Die Straßen- und Wegegesetze der Länder und die Ortssatzungen der Kommunen schreiben einen Zeitrahmen vor, in dem Schnee und Eis beseitigt werden müssen. In der Regel beginnt die Streu- und Räumungspflicht um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Schneit oder friert es im Laufe des Tages erneut, müssen die Winterpflichten tagsüber wiederholt werden. Wer sich daran hält, ist einigermaßen auf der sicheren Seite.
Bei Treppen sind noch andere Aspekte zu beachten. Darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT) hin. Hier gilt es zu hinterfragen, ob der Hauseigentümer den Aufgang auch sonst sicher ausgerüstet hat. So müssen Treppen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden auf beiden Seiten durchgehende feste und griffsichere Handläufe aufweisen, die über die erste und letzte Stufe reichen. So können sich die Benutzer sicher halten. Kann einem Haus- oder Grundstückseigentümer nachgewiesen werden, dass ein Sturz durch einen Handlauf zu vermeiden gewesen wäre, hat er schlechte Karten. Welche Bedeutung Handläufe für die Verkehrssicherheit haben, zeigt die schwedische Praxis. Statt mehrmals am Tag Schnee zu räumen, rüsten die skandinavischen Winterprofis die Treppen lieber mit Handläufen aus. „Der sichere Halt mit den Händen hilft über manche glatte Stelle hinweg, auch wenn mal nicht perfekt geräumt ist“, berichtet der DIT-Vorsitzende Siegfried Schmid von seinen Erfahrungen aus dem hohen Norden.
 
Handläufe geben Halt, auch wenn mal nicht perfekt geräumt ist.
Bildquelle: Flexoforte
2011-07-16
Treppen richtig sicher planen
Normen und Vorschriften für öffentlich zugängliche Gebäude
Wer Treppen für ein öffentlich zugängliches Gebäude plant, sieht sich einer Vielzahl von Anforderungen gegenüber. Die Treppe soll sich nicht nur durch eine ansprechende Gestaltung auszeichnen und in das Gebäudekonzept passen, sie soll auch den geltenden baurechtlichen und sicherheitstechnischen Ansprüchen genügen. Im Auftrag des Deutschen Instituts für Treppensicherheit e. V., Augsburg, hat der Regierungsbaumeister und Lehrbeauftragter der HTWG Konstanz Dipl.-Ing. Axel Mothes beispielhaft die aktuellen rechtlichen Vorschriften für Baden-Württemberg zusammengetragen. Die Rechtslage in den anderen Bundesländern ist in der Regel sehr ähnlich.

Feste, griffsichere und durchgehende Handläufe an beiden Seiten der Treppe und eine kontrastreiche Fußbodengestaltung geben sicheren Halt und eine gute Orientierung. Bildquelle: Flexo-Handlauf GmbH, große Abbildung
Wichtigster Bezugspunkt für die Treppenplanung in Baden-Württemberg ist der § 39 der baden-württembergischen die Landesbauordnung. „Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von behinderten oder alten Menschen oder Kindern genutzt werden, (...) sind so zu herzustellen, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend und ohne fremde Hilfe genutzt werden können (barrierefreie Anlagen)“, heißt es dort in Absatz 1. Gleich der zweite Absatz erweitert diese Bestimmungen auf öffentlich zugängliche Gebäude. In 20 Unterpunkten sind alle nur denkbaren Gebäude- und Nutzungsarten aufgelistet: Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Schalterräume, Kirchen, Sportstätten, Camping- und Zeltplätze, Jugendeinrichtungen, Versammlungsstätten, Museen und öffentliche Bibliotheken, Krankenhäuser und Kureinrichtungen, Bildungs- und Ausbildungsstätten, Kindertageseinrichtungen und -heime, Messe-, Kongress- und Ausstellungsbauten, Bürogebäude, Verkaufsstätten und Ladenpassagen, um die wichtigsten zu nennen. Vorsorglich bestimmt der Absatz außerdem, dass alle in diesem Absatz nicht genannten Nutzungseinheiten, die nicht Wohnzwecken dienen und eine Nutzfläche von über 1.200 Quadratmeter aufweisen, ebenfalls barrierefrei auszustatten sind. Ausnahmen gibt es nur, wenn die gewünschte Barrierefreiheit nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden kann. Bei Schulen und Kindertageseinrichtungen sind Ausnahmen nur bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen zulässig.
Doch wie sind nun Treppen in den genannten Gebäuden auszustatten? In Baden-Württemberg ist für die in § 39 der Landesbauordnung genannten Gebäude die DIN 18024-2 (Barrierefrei Bauen für öffentlich zugängige Gebäude) als Technische Baubestimmung eingeführt und muss deswegen bei Planung und Ausführung berücksichtigt werden. Barrierefreie Treppen bedürfen einer besonders sorgfältigen Planung, um die Gefahren, die beim Begehen einer Treppe auftreten, möglichst gering zu halten. Das gilt besonders für die Gestaltung von notwendigen Treppen. Diese dürfen nicht gewendelt sein. Die keilförmig verlaufende Form der Auftritte in der Wendelung bedeutet für körperlich behinderte Menschen eine Verunsicherung und damit eine Gefährdung. Bestimmte einseitige Behinderungen bewirken, dass eine Person nur noch mit einer Hand gut greifen und damit am Handlauf Halt finden kann. Deswegen müssen die Treppen auf beiden Seiten gleich gut begehbar sein. Dies ist aber wegen der schmaleren Auftritte an der Innenseite einer gewendelten Treppe nicht der Fall. Allenfalls bei sehr breiten Läufen und schwacher Wendelung kann von dieser Forderung abgewichen werden, wenn auf der Treppeninnenseite die volle Auftrittsbreite zur Verfügung steht.
Handläufe auf beiden Treppenseiten
Aus dem gleichen Grund müssen die Treppen an beiden Seiten mit festen und griffsicheren Handläufen ausgestattet sein. Der innere Handlauf im Treppenauge darf nicht unterbrochen sein. Äußere Handläufe müssen in der Höhe von 85 Zentimeter angebracht sein und 30 Zentimeter waagerecht über den Anfang und das Ende der Treppe hinausragen. Das Weiterführen der äußeren Handläufe über den Treppenlauf hinaus gewährleistet, dass Personen, die unsicher zu Fuß sind, Zwischenpodest oder Stockwerk bereits betreten haben, wenn sie den sicheren Halt am Handlauf lösen müssen. Aus diesem Grund muss auch der innere Handlauf am Treppenauge durchgehend ausgebildet sein: Die behinderte Person soll den Halt, den der Handlauf bietet, auch nicht kurzfristig aufgeben müssen. Der Knick im Handlauf, der durch das waagerechte Hinausführen des Handlaufs über die Treppe hinaus entsteht, signalisiert zudem den Blinden und Sehbehinderten Anfang und Ende einer Treppe. Der Handlauf selbst muss einen Durchmesser zwischen 3 und 4,5 Zentimetern aufweisen, damit er gut zu greifen ist. Hierfür bieten sich runde Profile oder auch ein ovaler Querschnitt mit einer Einschnürung an, weil dadurch ein Verkrampfen der Greifhand verhindert werden kann.
Brüstungshöhe bleibt unberührt
Die baurechtlichen Vorschriften über Brüstungshöhen bleiben von der Forderung einer Handlaufhöhe von 85 Zentimeter über Stufenvorderkante unberührt. Dies bedeutet, dass die Absturzsicherung getrennt vom barrierefreien Handlauf angeordnet werden muss. Nur so werden Barrierefreiheit und bauordnungsrechtliche Anforderung erfüllt. Nach den derzeit gültigen Rechtsnormen, zum Beispiel für Schulen, Kindergärten und Arbeitsstätten, kann gegebenenfalls die vorgeschriebene Brüstungshöhe einen Meter oder mehr betragen. Da sich die einzuhaltenden Werte in den Bauordnungen und auch in den Verordnungen ständig im Fluss befinden, empfiehlt es sich, bei der Planung die jeweils aktuelle Fassung zu Rate zu ziehen.
Licht bei Treppen
Weitere wichtige Aspekte bei der Treppenplanung sind die Ausleuchtung und die kontrastreiche Gestaltung dieses Verkehrsweges. Die Treppe sollte so ausgeleuchtet sein, dass durch die Stufenvorderkante kein Schattenwurf erfolgt. Die Setzstufe kann sich von der Trittstufe durch unterschiedliche Helligkeit der Materialoberflächen absetzen. Eine kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge bei Treppen trägt zur Sicherheit beim Begehen bei, weil so Anfang und Ende auch für Menschen mit Sehbehinderung gut zu erkennen sind. Dabei ist zu beachten: Wenn Beläge unterschiedlicher Helligkeit und Textur für Stufen und Podeste verwendet werden, so muss der Podestbelag am unteren Antritt bis zur ersten Steigung herangeführt werden, während er am oberen Antritt erst eine Auftrittsbreite nach der oberen Steigung beginnen darf.
Stufen nicht unterschneiden
Auch den Stufen selbst muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Stufenunterschneidungen oder offene Stufen sind unzulässig, weil die Treppenbenutzer daran beim Aufwärtsgehen mit der Fußspitze hängenbleiben können. Diese Gefahr ist besonders dann gegeben, wenn die Beweglichkeit der Fuß- und Hüftgelenke altersbedingt eingeschränkt ist. Geringfügige Unterschneidungen durch angeschrägte Setzstufen sind dennoch möglich und besonders bei steilen Treppen sogar wünschenswert, weil sie die Auftrittstiefe der Stufe vergrößern und die Ferse sicher Platz findet.
 |
Autor:
Dipl.-Ing. Axel Mothes, Regierungsbaumeister und Lehrbeauftragter der HTWG Konstanz
( große Abbildung ) |
Abdruck honorarfrei
Kontakt:
Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V.
Geschäftsstelle + Infobüro:
Antje Ebner
Neumühle 1, 74638 Waldenburg
Fon 0 79 42 – 94 20 550, Fax 0 79 42 – 94 20 551
info@treppensicherheit.de, www.treppensicherheit.de
2011-04-27
Ein Drittel der tödlichen Stürze passiert auf Treppen
1.057 Menschen starben 2009 an den Folgen eines Treppensturzes. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. „Aller Wahrscheinlichkeit nach liegen die tatsächlichen Zahlen sogar noch höher, weil nur bei 34 Prozent der statistisch erfassten Stürze der Unfallort bekannt ist“, kommentiert Antje Ebner, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg. Insgesamt endeten im Jahr 2009 8.503 Stürze tödlich. Nur bei knapp 3.000 wissen die Statistiker, wie sich der Unfall ereignete. In dieser Gruppe führen die Treppenstürze die Statistik mit großem Abstand an. Über ein Drittel der tödlichen Stürze gehen auf das Treppenkonto. Die meisten davon, nämlich 766, ereigneten sich zu Hause. Zum Vergleich: Die zweithäufigste Todesursache sind Stürze aus Gebäuden. Diese haben 2009 283 Opfer gefordert. Tödlich endende Stürze wegen Schnee und Eis nehmen sich dagegen vergleichsweise bescheiden aus. Sie beliefen sich im gleichen Jahr auf 22. „Damit haben sich Treppen und Stufen als größte Gefahrenquelle erwiesen“, erläutert Ebner und empfiehlt Treppen gerade auch im eigenen Heim besser abzusichern. „Eine gute Beleuchtung, rutschfeste Stufen sowie feste und griffsichere Handläufe auf beiden Seiten der Treppe, helfen, die Sicherheit im eigenen Interesse deutlich zu verbessern“, schließt die DIT-Geschäftsführerin. Wichtig sei dabei, dass die Handläufe über die erste und die letzte Stufe reichen.
Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V.
Geschäftsstelle + Infobüro
Antje Ebner
Neumühle 1, 74638 Waldenburg
Fon 0 79 42 – 94 20 550, Fax 0 79 42 – 94 20 551
ebner'at'treppensicherheit.de
www.treppensicherheit.de
2011-04-15
Zweiter Handlauf ist heute schon bequem
Warum erst reisen, wenn man in Rente ist? Warum auf Komfort verzichten, nur weil man jung ist? Viele Menschen verschieben sinnvolle Sicherheitsmaßnahmen an ihrer Treppe bis ins Alter. Mit der Folge, dass solche Vorhaben auch dann noch auf den Sankt Nimmerleinstag aufgeschoben werden, wenn sie aus gesundheitlicher Sicht längst geboten wären. „Dabei sorgen einige elementare Sicherheitsvorkehrungen an Treppen schon heute dafür, dass dieser Verkehrsweg sicherer und bequemer wird“, erläutert Antje Ebner, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg. Eine gute Beleuchtung schützt auch junge Menschen vor Fehltritten. Handläufe auf beiden Seiten der Treppe geben gerade Kindern, die hier noch unsicher sind, Halt. Menschen, die sich mit Gepäck oder Wäschekörben durch das Haus schlängeln, wissen die Unterstützung ebenfalls zu schätzen. Rutschfeste Stufen kommen Sockenträgern jeden Alters entgegen.
Um eine Treppe aus Sicherheitsgesichtspunkten nachzurüsten, rät das DIT zu folgenden Maßnahmen. Wichtig ist es für gutes Licht zu sorgen. Die optimale Beleuchtung erhellt nicht nur die Stufen, sondern hat einen Schattenwurf, der die einzelnen Stufen leicht erkennbar macht. Feste griffsichere Handläufe an beiden Seiten der Treppe geben guten Halt. Die beste Höhe dafür beträgt 85 Zentimeter. Dann reichen sowohl kleine als auch große Menschen gut daran. Die Griffe selbst sollten einen Durchmesser von dreieinhalb bis viereinhalb Zentimeter haben und rund oder oval sein, damit sie angenehm in der Hand liegen. Sind sie dann noch aus einem griffigen Material und fest installiert, geben sie den perfekten Halt. Wichtig ist außerdem, dass sie durchgehend ausgeführt sind und nach Möglichkeit auch über die erste und letzte Stufe geführt werden. Hier passieren nämlich laut Statistik die meisten Treppenunfälle. „Wer diese Grundsätze beachtet, steht schon mal ganz gut da“, meint die DIT-Geschäftsführerin. Ist es noch möglich, bei der Planung der Treppe einzugreifen, ist es günstig, die Stufen farblich kontrastreich zum Treppenpodest zu gestalten, damit der Beginn der Treppe gut zu erkennen ist, und ein rutschsicheres Material auszuwählen.
Download: PDF und Bild zum Text
Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V.
Geschäftsstelle + Infobüro
Antje Ebner
Neumühle 1, 74638 Waldenburg
Fon 0 79 42 – 94 20 550, Fax 0 79 42 – 94 20 551
ebner'at'treppensicherheit.de
www.treppensicherheit.de
2011-01-31
Schluss mit der 1,50 Meter Treppen-Mär
Es gibt Gerüchte, die sich hartnäckig in den Köpfen der Planer, Architekten und Bauhandwerker halten. Dass eine Treppe erst ab einer Stufenbreite von 1,50 Meter mit Handläufen auf beiden Seiten der Treppe ausgestattet werden muss, gehört in diese Kategorie. Schon lange gilt in Deutschland, dass Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden auf beiden Seiten mit festen und griffsicheren Handläufen versehen sein müssen. Darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT) hin. Laut den Bauordnungen der Länder müssen sogar bestehende Treppen barrierefrei nachgerüstet werden, selbst dann wenn sie unter Denkmalschutz stehen. Daher darf der Handlauf auch in der nutzbaren Treppenlaufbreite liegen. Damit haben die Länder das bundesweite Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen in Landesrecht umgesetzt. Überall dort, wo mit Besucherverkehr zu rechnen ist, müssen Hauseigentümer und Besitzer besondere Vorsicht walten lassen, vor allem dann, wenn mit der Anwesenheit von Kindern oder älteren Mitbürgern zu rechnen ist. Und das werden immer mehr. Mit der zunehmenden Alterung der Gesellschaft steigt auch der Anteil an Menschen, die mit altersbedingten Einschränkungen zurechtkommen müssen. Lediglich in der Arbeitsstättenverordnung sind die die berühmten anderthalb Meter noch zu finden, wobei der einseitige Handlauf hier treppab auf der rechten Seite angeordnet sein muss. Und auch hier tun sich durch das Gleichstellungsgesetz nach der Meinung von DIT-Justiziar Willi Reisser Grauzonen in der Rechtslage auf, die nicht länger ignoriert werden können. Mindestens in den Teilen eines Büro- oder Betriebsgebäudes, die für Besucher zugänglich sind, greifen die Vorschriften für öffentlich zugängliche Gebäude. Über die rechtlichen Vorschriften hinaus ist es Reissers Ansicht nach sowieso sinnvoll, die Treppen für die Mitarbeiter sicher auszustatten. Schließlich stürzen nach Angaben der Berufsgenossenschaften jedes Jahr rund 60.000 Menschen an Treppen so schwer, dass sie mindestens drei Tage krankgeschrieben werden müssen. In 2.000 Fällen sind bleibende Körperschäden zu beklagen. Handläufe helfen dabei, Stürze an Treppen zu vermeiden oder sie bieten dem Stürzenden zumindest Halt und helfen so Verletzungen zu vermeiden. Um den Sicherheitsvorschriften zu genügen, muss ein Handlauf griffsicher sein und durchgehend über Treppenabsätze und Fenster sowie über die letzte Stufe führen. Griffsicher ist ein Handlauf dann, wenn er einen Durchmesser zwischen 3,5 und 4,5, Zentimeter hat und rund oder oval ausgeführt ist. In der Gaststättenverordnung sind darüber hinaus noch geschlossene Enden vorgeschrieben. Die ideale Anbringungshöhe beträgt zwischen 85 und 90 Zentimeter, weil das der Bereich ist, den große und kleine Menschen gleichermaßen gut fassen können. Des Weiteren ist eine kontrastreiche Gestaltung von Treppen und ihren Handläufen von Vorteil, damit auch Sehbehinderte Übergänge leicht wahrnehmen können.
Download: PDF
Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V.
Geschäftsstelle + Infobüro
Antje Ebner
Neumühle 1, 74638 Waldenburg
Fon 0 79 42 – 94 20 550, Fax 0 79 42 – 94 20 551
ebner'at'treppensicherheit.de
www.treppensicherheit.de
2011-01-24
Gastwirt haftet
Sicherheit an Treppen oft vernachlässigt
In vielen Fällen entsprechen die Sicherheitsvorkehrungen an den Treppen in Hotels und Gaststätten nicht den einschlägigen Vorschriften. Darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg, hin. Häufigste Mängel sind fehlende oder falsche Handläufe, so dass die Benutzer keinen sicheren Halt finden können. Die Vorschriften für Gaststätten schreiben seit fast 20 Jahren vor, dass Treppen auf beiden Seiten Handläufe ohne freie Enden haben müssen. Die Wandhandläufe sind durchgehend auszuführen und müssen 30 Zentimeter über die erste und die letzte Stufe geführt werden. Dies gilt unabhängig von der Treppenbreite - auch dann, wenn ein Aufzug vorhanden ist. Trotzdem weisen die meisten Hotels und Gaststätten nur einen Handlauf an der Treppe auf. Ein Gastwirt ist verpflichtet, Treppen verkehrssicher nachzurüsten. Das gilt auch für historische Treppen. Im Schadensfall kann ein Verstoß gegen ein Schutzgesetz zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen führen. So entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines 71-jährigen Mannes, der auf der Treppe eines Ausflugslokals gestürzt war, dass der Gastwirt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe und deshalb für zwei Drittel des Schadens aufkommen müsse (6 U 29/99). In der Urteilsbegründung hieß es: Eine zwar nur aus drei Stufen bestehende, aber immerhin über drei Meter breite Treppe hätte mindestens einen Handlauf auf der Seite und ein Geländer aufweisen müssen, das die Treppe in der Mitte unterteilt. Das gelte erst recht, wenn eine Gaststätte wie in diesem Fall überwiegend Reisegruppen mit älteren Personen bewirte. Dass die Treppe wesentlich älter sei als die einschlägigen Bauvorschriften, entlaste den Gastwirt nicht. Ein Wirt sei für die Sicherheit seiner Gäste verantwortlich, habe den Zustand des Gebäudes selbstständig zu überprüfen und Mängel abzustellen.
Download: PDF mit Bild
Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V.
Geschäftsstelle + Infobüro
Antje Ebner
Neumühle 1
74638 Waldenburg
Fon 0 79 42 – 94 20 550
Fax 0 79 42 – 94 20 551
ebner'at'treppensicherheit.de
www.treppensicherheit.de
2010-12-06
Sicherheit auf Treppen
Interview mit Antje Ebner,
Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit e.V.
Frau Ebner, warum stürzen so viele Menschen auf Treppen?
Antje Ebner:
Treppenstürze sind in häuslichen Bereich die Haupttodesursache. In Deutschland sterben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes durch Sturz an der Treppe jährlich 1.100 Menschen, durch Sturz erleiden 160.000 einen Oberschenkelhalsbruch. Diese Zahlen sind umso erschrecken-der, wenn man Vergleichszahlen sieht: Sturz von der Leiter 130 Todesfälle, Sturz vom Baum 8 Todesfälle und bei Eis und Schnee kommen 16 Personen jährlich ums Leben.
Was sind die Ursachen?
Antje Ebner:
Übermäßige Eile, falsches Schuhwerk, Alkohol oder abgestellte Gegenstände auf der Treppe führen häufig zu Unfällen. Man muss aber auch sagen, dass oft auch bauliche Mängel schuld sind, wenn es zu einem Unfall kommt. Eine Befragung unseres Instituts hat ergeben, dass vielfach gesetzliche Vorgaben an Treppen nicht eingehalten werden.
Was regelt der Gesetzgeber?
Antje Ebner:
Die meisten Bundesländer haben den Passus des Grundgesetzes, dass niemand wegen sei-ner Behinderung benachteiligt werden darf, in ein Landesgleichstellungsgesetz umgesetzt und auch die Bauordnungen darauf angepasst. So schreiben die meisten Bauordnungen in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Anbringung von Handläufen auf beiden Seiten der Treppe vor. In öffentlich zugänglichen Gebäuden und überall dort, wo mit der Anwesenheit von älteren und behinderten Menschen zu rechnen ist, gilt das sowieso. Wer diese Sicherheitsmaßnahmen missachtet, muss im Schadensfall mit Schmerzensgeldforde-rungen und Schadensersatzansprüchen rechnen. Weil bekannte Normen und Gesetze miss-achtet wurden, greift in diesem Fall auch kein Versicherungsschutz.
Welche Regeln gelten bei Teppen?
Antje Ebner:
Für Treppen gibt es einfache Regelungen, die logisch und nachvollziehbar sind, wenn man die Menschen beobachtet und wertschätzt. Es sind gleiche Auftrittsbreiten und richtige Auf-trittshöhen. Treppen müssen gut beleuchtet sein, die Stufen – hier vor allem die erste und die letzte Stufe – müssen klar erkennbar sein. Geländer müssen Abstürze verhindern, Hand-läufe müssen einen sicheren Halt geben. Wo Menschen sich auf Treppen begegnen, müssen Handläufe beidseitig sein, damit jeder stets einen sicheren Griff hat.
Wie müssen Handläufe aussehen?
Antje Ebner:
Handläufe müssen kontrastreich zur Wand sein, griffsicher sein und die Halterungen von unten haben. Anfang und Ende müssen gut gesichert sein, am besten wird der Handlauf mit einem Abschlussbogen versehen. Das verhindert, dass man am Ende hängen bleibt. Außer-dem müssen die Handläufe durchgehend angebracht sein. Die Norm schreibt vor, dass der Wandhandlauf 30 Zentimeter über die erste bzw. die letzte Stufe zu führen ist.
Ich denke, dass mit wenigen Investitionskosten viel Leid erspart werden könnte und dass auch Versicherungen und Kassen Millionen einsparen könnten, wenn die baulichen Anlagen nach Norm und Gesetz errichtet bzw. nachgerüstet würden.
2010-12-06
Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Treppen
Im Herbst und Winter häufen sich die Meldungen, dass Hausbesitzer ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen müssen. Doch damit sind ihre Verkehrssicherungspflichten nicht erschöpft. Sie müssen dafür Sorge tragen, Haus- und Grundstück gegen potenzielle Gefahrenquellen abzusichern. Ein häufig übersehenesRisiko stellen Treppen dar. Darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg, hin. Bei Treppen haben sich in den letzten Jahren die Bauvorschriften geändert, so dass Hausbesitzer gut beraten sind, diese nach Ihrer Sicherheit untersuchen zu lassen. Ansonsten können bei Treppenstürzen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen drohen, weil gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden. Ist eine Treppe öffentlich zugänglich, muss sie mit einem rutschsicheren Belag ausgestattet und ausreichend beleuchtet sein. Außerdem sind griffsichere Handläufe auf beiden Seiten der Treppe Pflicht. Diesemüssen über die erste und letzte Stufe geführt werden. So haben die Passanten jederzeit einen sicheren Halt. Auch im privaten Bereich empfehlen Ärzte und Versicherungen, diese Sicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Das ist besonders wichtig, wenn ältere oder behinderte Menschen die Aufgänge nutzen. Treppenstürze sind ein häufiger Grund dafür, dass Senioren pflegebedürftig werden. In Deutschland sterben jährlich rund 1.100 Menschen, weil Sie auf einer Treppe zu Fall gekommen sind. Ausgleiten bei Schnee und Eis führt in nur 16 Fällen zum Tod. „Diese Zahlen machen deutlich, welche Bedeutung der Absicherung von Treppen zukommt“, resümiert mit Siegfried Schmid, der erste Vorsitzende des DIT.
Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V.
Geschäftsstelle + Infobüro
Antje Ebner
Neumühle 1
74638 Waldenburg
Fon 0 79 42 – 94 20 550
Fax 0 79 42 – 94 20 551
ebner'at'treppensicherheit.de
www.treppensicherheit.de
2008-09-01
Freistaat Bayern ändert die Bayerische Bauordnung zugunsten der Sicherheit an Treppen
Rechtsanwalt Willi Reisser, Augsburg, 2. Vorsitzender DIT e.V.:
"Jetzt müssen auch Mehrfamilienhäuser beidseitig Handläufe an den Treppen haben, nicht nur öffentlich zugängliche Gebäude"
Der Bayerische Landtag hat zum 31.7.2008 die Bayerische Bauordnung für den Bereich des Wohnungsbaus novelliert. Die neuen Vorschriften dienen dem Schutz von Personen
mit eingeschränkter Mobilität und erleichtern das Treppensteigen. So gilt jetzt:
In Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen sind jetzt für Treppen auf beiden Seiten Handläufe vorzusehen. Dies gilt im Übrigen auch soweit die Verkehrssicherheit dies erfordert.
Dadurch soll beispielsweise älteren Menschen sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - auch bei vorübergehender Erkrankung - und Kindern in Gebäuden, die keine Aufzüge haben, auf allen Geschossen ausreichende Sicherheit beim Benutzen der Treppen geboten werden. Ganz erkennbar will der Gesetzgeber damit erreichen, dass alte Menschen möglichst lange in ihren bisherigen Wohnungen und im gewohnten Lebensumfeld wohnen bleiben können. Mit der Gesetzesänderung, die als Wohltat für die ältere Generation zu bezeichnen ist, hat der Gesetzgeber (endlich) die Realitäten anerkannt und hat damit auch den langjährigen Forderungen von Medizinern, Geriatern, Fachjuristen und Behindertenverbänden entsprochen.
Langfassung Pressetext:
Die neü Rechtslage gilt zwar - gesetzestechnisch - nur für Neubauten. Sie sollte aber dennoch auch zu Nachrüstungen im Bestand führen, denn die sichere Erreichbarkeit der Obergeschosse liegt auch im Interesse der Vermieter, Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Baugenossenschaften, Hausverwaltungen usw. Denn eine sichere Erreichbarkeit der Obergeschosse bedeutet auch eine bessere Vermietbarkeit.
Nicht verkannt werden sollte, dass die neue Rechtslage auch Auswirkungen haben wird auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte bei Pflichtverletzungen im Bereich der Verkehrssicherheit. Die Gesetzesformulierung in Art. 36 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 n. F. spricht vom Erfordernis der Verkehrssicherheit und bezieht sich nicht nur auf Wohngebäude, sondern auf jegliche Gebäude im Sinne von Art. 2 Abs. 2 BayBO.
Eine Einschränkung der Anwendbarkeit nur auf bestimmte Personengruppen hat der Gesetzgeber hier (im Unterschied zu der Vorschrift des Art. 48 Barrierefreies Bauen) nicht vorgenommen!
Die Zivilgerichte können Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten jetzt auch in denjenigen Fällen konstatieren, die bislang daran gescheitert sind, dass Treppen nach der Vorgängervorschrift (Art. 35 Abs. 6 BayBO 1998) nur einen Handlauf haben mussten.
Die Änderung der Bayerischen Bauordnung ist am 31.7.2008 - ohne Übergangsregelung - in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften sind also ab sofort anzuwenden. Maßgebend ist für Sonderbauten das Datum der Baugenehmigung, im vereinfachten Genehmigungsverfahren und im Freistellungsverfahren ist massgebend der Zeitpunkt des Baubeginns.
Rechtsanwalt Willi Reisser, Augsburg
 |
|
 |
... damit in Zukunft auch der Zivi die Frau sicher auf der Treppe führen kann. |
|
... damit in Zukunft auch dieser Mieter sicher nach oben kommen kann. |
2008-04-28
Wohnanlagen altersgerecht nachrüsten:
Hausbesitzer müssen auf veränderte Altersstrukturen reagieren
Rentenlücke, Kollaps der Sozialversicherung – das sind die üblichen Diskussionspunkte, wenn es um die Überalterung der deutschen Gesellschaft geht. Dass die demografische Entwicklung erhebliche Auswirkungen auf den Wohnungsbau und die Gestaltung des Öffentlichen Raumes haben wird, bleibt dagegen bisher weitgehend unbeachtet. So müssen öffentlich zugängliche Gebäude künftig barriere-frei ausgestattet und nachgerüstet werden. Darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit (DIT), Augsburg, hin. Auch in Wohnhäusern zwingt die demographi-sche Entwicklung zum Umdenken.
"In Zukunft wird es an seniorengerechten Wohnungen mangeln", erklärt DIT-Geschäftsführerin Antje Ebner. Zur Zeit sind etwa 23 Prozent der Deutschen über 60 Jahre, in wenigen Jahren werden es 33 Prozent sein. Immobilienbesitzer seien gut beraten, wenn Sie den Gebäudebestand altersgerecht nachrüsten. Dies sichere die zukünftige Vermietbarkeit. Dabei gehe es nicht um rollstuhlgerechte, sondern um seniorengerechte Wohnungen. Besonders bedeutend sind in diesem Zusammenhang Treppen. Mit den üblichen Alterserscheinungen wie Altersschwäche, Osteoporose, Gehbehinderung oder Wirbelsäulenproblemen werden Stufen leicht zum Hindernis.
Treppen sichern
Schon einfache Massnahmen helfen, die Treppenbenutzung für Menschen mit altersbedingten Einschränkungen zu erleichtern. So sind Setzstufen, also geschlosse-ne Stufen, vorteilhaft. Ein beidseitiger; griffsicherer Handlauf an der Treppe kann die Mobilität und die Selbstständigkeit erhalten. In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist an den notwendigen Treppen der beidseitige Handlauf gesetzlich vorgeschrieben. Auch in den Wohngebäuden sollten Handläufe auf beiden Seiten der Stufen zum Standard werden, fordern die Behinderten- und Seniorenvertreter. Schliesslich seien vor allem ältere Menschen in der Mobilität eingeschränkt und bedürften eines sicheren Griffes in und ausserhalb der Wohnung.
Nachrüstpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden
In öffentlich zugänglichen Gebäuden gilt heute schon Nachrüstpflicht. Hier müssen die Eigentümer oder Pächter, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist, bestehende Einrichtungen nachrüsten. Selbst der Denkmalschutz steht dem Hauseigentümer nicht zur Seite. So wurde beispielsweise das Bayerische Denkmalschutzgesetz ergänzt, dass auch die baulichen Anlagen so zu verändern sind, dass diese von Menschen mit Behinderung und sonstigen Mobilitätsbeeinträchtigungen erreicht werden können. "Die Landesbauordnung in Niedersachsen hat den Aspekt eines zweiten Handlaufs in hinreichender Form bestimmt und lässt bei notwendigen Treppen Abweichungen nur in Ausnahmefällen zu", so Dr. Hussy vom Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Wörtlich steht im § 34 Abs. 6: "Treppen müssen mindestens einen Handlauf haben. Notwendige Treppen müssen beiderseits Handläufe haben. Die Handläufe müssen fest und griffsicher sein. Satz 2 gilt nicht, wenn Behinderte oder alte Menschen die Treppe nicht oder nur in seltenen Fällen zu benutzen brauchen, und nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen und in Wohnungen." Damit ist auch die klare Aussage getroffen, dass Wohnanlagen mit mehr als zwei Wohnungen als öffentlich zugängliche Gebäude zu werten sind.
Handlauf mit staatlicher Hilfe
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen den alten- und behindertengerechten Umbau von Wohnungen und Häusern. So sind bei Treppen nach DIN 18025 Teil 2 beidseitige Handläufe mit drei bis 4,5 Zentimeter Durchmesser anzubringen. Äussere Handläufe, so genannte Wandhandläufe müssen in 85 cm Höhe 30 cm waagerecht über den Anfang und das Ende der Treppe hinausragen. Weiter schreibt die DIN für Mehrfamilienhäuser vor: Anfang und Ende des Treppenhandlaufes sind rechtzeitig und deutlich durch taktile Hilfen an den Handläufen erkennbar zu machen. Diese sollen sich kontrastreich vom Hintergrund abheben. Treppen und Treppenpodeste müssen ausreichend beleuchtet und deutlich erkennbar sein, z. B. durch Farb- und Materialwechsel. Die Ausgaben können steürlich abgesetzt werden, wenn die Arbeit von einem qualifiziertem Handwerksbetrieb durchgeführt werden. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Handläufe DIN gerecht auszuführen sind. Griffsichere Handläufe im Modulsystem gibt es bereits auf dem europäischen Markt. In Deutschland werden diese Flexo-Handlaufsysteme, übrigens "DIN geprüft barrierefrei" von einer Vielzahl von Firmen angeboten und sind entsprechend preiswerter als handwerkliche Einzelanfertigung.
Geschäftsstelle + Infobüro:
Antje Ebner
Neumühle 1
74638 Waldenburg
Fon 07942 - 9420550
Fax 07942 - 9420551
ebner'at'treppensicherheit.de
2008-04-28
Gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäuser:
Eigentümergemeinschaft haftet bei Treppenstürzen
In Treppenhäusern gemischt genutzter Wohn- und Geschäftshäuser gelten die Sicherheitsvorschriften öffentlich zugänglicher Gebäude. Darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg, hin. Auch dort müssen die gesetzlich vorgeschriebenen beidseitigen Handläufe angebracht werden. Wenn im Gebäude Ärzte, Architekten, Notare, Versicherungen oder andere Gewerbetreibende ihr Büro oder ihre Praxis betreiben, sind die Anforderungen der Arbeitsstätten-Verordnung und der DIN 18024 Teil 2 anzuwenden. Diese fordern an Treppen eine Brüstungshöhe von einem Meter und auf den Treppen einen beidseitigen Handlauf. Der Wandhandlauf ist durchgehend auszuführen und über die erste und letzte Stufe zu führen. Laut Antje Ebner, Geschäftsführerin des DIT gilt dies für alle öffentlich zugängliche Gebäude, wenn mit der Anwesenheit von Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung zu rechnen ist. Auch private Hausbesitzer sind betroffen, denn hier drohen hohe Haf-tungsrisiken bei Nichtbeachtung der Verkehrssicherungspflicht. Der Augsburger Baujurist Willi Reisser warnt, dass im Schadensfalle durch Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorgaben und Normen der Hausbesitzer, ja der einzelne Eigentümer zu Schadenersatz oder Schmerzensgeld verurteilt werden kann. Hiervon kann auch die Gesamtheit der Eigentümergemeinschaft betroffen sein.
Geschäftsstelle + Infobüro:
Antje Ebner
Neumühle 1
74638 Waldenburg
Fon 07942 - 9420550
Fax 07942 - 9420551
ebner'at'treppensicherheit.de
2008-03-13
DIT mit neuer Satzung
Anlässlich seiner Mitgliederbersammlung im Februar hat sich das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT), Augsburg, eine neü Satzung gegeben. Die Satzungsänderung soll die Möglichkeit schaffen, verstärkt auch proaktiv für die Interessen von Treppenbenutzern einzutreten. So will das Institut gerade älteren oder behinderten Menschen zu mehr Sicherheit verhelfen und die Unfallkosten durch Treppenstürze reduzieren. Die Mitglieder wählten den schwäbischen Unternehmer Siegfried Schmid erneut an die Spitze des DIT. Der Augsburger Baujurist und Fachanwalt Willi Reisser ist Stellvertreter. Die Geschäftsführung und die öffentlichkeitsarbeit nimmt weiterhin Antje Ebner, Waldenburg, wahr. Die Kasse führt Birgit Jacob aus Königsbrunn. Die Schriftführung obliegt Margot Schnierle aus Neusäss.
Erfolgreiche Leistungsbilanz
Seit seiner Gründung im Jahr 2002 kann der Verein auf eine stolze Leistungsbilanz zurückblicken. So wurden im letzten Jahr über 800 Anfragen von Fachleuten und Privatpersonen bearbeitet. In Fachvorträgen und Seminaren vermittelte das Institut sein Wissen rund um die Sicherheit an Treppen an Juristen, Sicherheitsbeauftragte, Handwerker und Architekten weiter. Die Materie ist kompliziert. Normen und Bauordnungen regeln die Treppen nicht nur in der DIN 18065, sondern im Tischlerhandwerk, beim Zimmerer oder Schlosserhandwerk, beim Steinmetz, Fliesenleger und im Gartenbaubetrieb. Dazu kommen die vielfältigen Aussagen zu Treppen in der DIN 18024/25 sowie in den unterschiedlichen Länderbauordnungen und Sonderbauordnungen. Je nach Nutzerkreis sind bei Treppen in Schulen und Kindergärten, in Krankenhäusern und Altenheimen, in Versammlungs- und Verkaufsstätten, in Hotels und Gaststätten unterschiedliche Anforderungen festgelegt. Dieses Fachwissen wird durch eine Vielzahl von Anfragen abgerufen, zum Teil werden über die Juristen weitergehende Anfragen und Stellungnahmen ausgearbeitet.
Geschäftsstelle + Infobüro:
Antje Ebner
Neumühle 1
74638 Waldenburg
|